14522/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0084-I/4/2013 Wien, am Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14801/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ø Welche Materiengesetze wurden in Ihrem Ressort geprüft? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)
Ø Wie lauteten die einzelnen Stellungnahmen? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)
Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand in meinem Zuständigkeitsbereich geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes der Dienstrechts-Novelle 2012, BGBl. I 120, (http://www.parlament.gv.at/PAKT/RGES/#24322717) sowie der Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. I 82/2013, (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02247/index.shtml) waren. Diesbezüglich verweise ich auf die Homepage des Parlaments, wo auch die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind.
Zu Frage 2:
Ø Welche Stellen wurden mit der Erstellung der Prüfberichte und Folgeabschätzung befasst? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)
Die Wirkungsfolgenabschätzung zur Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wurde in mein Zuständigkeitsbereich selbst erstellt. Das Bundesministerium für Finanzen wurde dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens befasst.
Zu Frage 4:
Ø In welcher Art und Weise wurden die Anregungen der Stellungnahmen in Ihrem Ressort in der Gesetzgebung berücksichtigt? (Bitte um Auflistung der Stellungnahmen mit der dazugehörigen Aktenzahl)
Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlage eingeflossen. Diesbezüglich verweise ich wieder auf die Homepage des Parlaments, auf der die Regierungsvorlage abrufbar ist, aus der die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen