14524/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0116-I/4/2013                                                  Wien, am 22. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14815/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts Teil 2 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wer hat die einzelnen Versicherungsabschlüsse „angebahnt“?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13747/J. Die Versicherungsabschlüsse wurden vom jeweils zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

Ø  Welches Prämienvolumen, aufgeteilt auf die einzelnen Versicherungssparten, und insgesamt wurde seit 2006 durch Ihr Ressort an die einzelnen Versicherungsun­ternehmen bezahlt?

 

Versicherungssparte

Gesamtsumme €

(seit 2006)

KFZ-Haftpflichtversicherung

26.149,74

Haftpflichtversicherung (Brandschutzwart, - beauftragte bzw. Abfallbeauftragte

7.082,35

Rechtsschutzversicherung (BrandschutzwartIn , - beauftragte/r bzw.

Abfallbeauftragte/r

2.584,34

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Welche Leistungen, aufgeteilt auf die einzelnen Versicherungssparten und insgesamt wurde durch die einzelnen Versicherungsunternehmen erbracht?

Ø  Welche Alternativangebote wurden beim Abschluss der einzelnen Versicherungs­verträge eingeholt?

 

Die Beantwortung dieser Fragen lässt sich mit vernünftigem Verwaltungsaufwand nicht mehr eruieren. Es wurden jedoch die jeweils rechtlichen Vorgaben eingehalten.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Ø  Wann wurden die laufenden Versicherungsverträge in Ihrem Ressort nach den vom Rechnungshof vorgegebenen Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft?

Ø  In welchen Zeitspannen wurden bzw. werden die laufenden Versicherungsverträge in Ihrem Ressort nach den vom Rechnungshof vorgegebenen Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft?

Ø  Wer hat diese Überprüfung vorgenommen?

Ø  Welche fachliche Qualifikation hat die Person/der Personenkreis, die/der diese Überprüfung vorgenommen hat?

Ø  Wurde bzw. wird die Bundesbeschaffungsgesellschaft in die Überprüfung mit­einbezogen?

 

Die Gebarung meines Ressorts erfolgt generell nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch die nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen.

 

Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der BBG, Überprüfungen vorzunehmen, insbes. wenn entsprechende Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden. Die Bundesbeschaffung GmbH überprüft nur jene Versicherungsverträge, die sie für den Bund abgeschlossen hat. Die Bundesbeschaffung GmbH bietet der­zeit keine Versicherungsleistungen für Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragte bzw. Abfallbeauftragte an.


Zu Frage 10:

Ø  Wann hat der Rechnungshof zuletzt die Versicherungsgeschäfte Ihres Ressorts überprüft?

 

Grundsätzlich obliegt es dem RH, einen Prüfungsplan, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø  Welche Gebäude, die von ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen genutzt werden, werden über die Bundesimmobiliengesellschaft versichert?

Ø  Welche Prämienvolumen wurden bzw. werden dort seit 2006 an die Gebäude­versicherer bezahlt?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers.

 

Zu Frage 13:

Ø  Welche Prämienvolumen wurden bzw. werden dort seit 2006 über Nutzungsgelder bzw. Mieten oder Betriebskosten von Ihrem Ressort im Zusammenhang mit der Gebäudenutzung bezahlt?

 

Im Zeitraum 2006 bis 2012 wurden insgesamt € 16.707,07 an Gebäudeversicherungen bezahlt.

 

Zu Frage 14:

Ø  Welche anderen Versicherungsleistungen werden „indirekt“ durch das Ministerium über Nutzungsgelder bzw. Mieten oder Betriebskosen bei anderen Bundesdienst­stellen, ausgelagerten Behörden und Firmen im Staatseigentum bzw. privaten Auftragnehmern Ihres Ressorts bezahlt?

 

Es werden keine anderen Versicherungsleisten bezahlt.

 

Bezüglich ausgelagerten Behörden und Firmen verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfra­ge nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalver­sammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, II.1 zu Art. 52 B-VG). Soweit sich diese Frage auf ausgelagerte Behörden und Firmen bezieht, betrifft diese Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie ist daher für diesen Bereich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen