14526/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0626-III/1/b/2013

Wien, am              . Juli 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert Kickl und weitere Abgeordnete haben am             22. Mai 2013 unter der Zahl 14821/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Versicherungsgeschäfte des Ressorts Teil 2“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Versicherungsabschlüsse mit der Wiener Städtischen Versicherung, der Öster-reichischen Beamtenversicherung, der Uniqua Sachversicherung AG und der             Generali Versicherung wurden vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter angebahnt.

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 2:

Sparte

Gesamtsumme seit 2006 – 22.5.2013

Kollektiv-Unfallversicherung

für

·          Sachverständige des Entschärfungsdienstes

·          Sachkundige Organe im Erkennen und in der Behandlung sprengstoffverdächtiger Gegenstände

·          Sprengstoffsachkundige Taucher

€ 94.260,68

 

 

·           Sprengstoffspürhundeführer

 

Wiener Städtische Versicherung AG

(Flughaftpflichtversicherung)

€ 214.478,07

Österreichische Beamtenversicherung:
(Fluginsassenversicherung)

€ 344.275,47

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Beim Abschluss der gelten Verträge wurden die rechtlichen Vorgaben eingehalten. Von einer

anfragebezogenen, retrospektiven Auswertung aller entsprechenden Unterlagen wird auf Grund des exorbitanten Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden enormen Ressourcenbindung Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Die Gebarung des Bundesministeriums für Inneres wird nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen geprüft. Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der Bundesbeschaffungsgesellschaft des Bundes derartige Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn entsprechende Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.

 

Zu Frage 10:

Es obliegt dem Rechnungshof, einen Prüfungsplan, welcher Teil der Gebarung wann geprüft

wird, zu erstellen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums

für Inneres.

 

Zu Frage 13:

Keine.

 

Zu Frage 14:

Es besteht ein aufrechtes Mietverhältnis betreffend ein Mietobjekt in Neusiedl am See, in dem die Grenzkontrollstelle untergebracht ist. Mit den dafür geleisteten bzw. zu leistenden Zahlungen wird auch die Elementarversicherung des Objektes getragen.