14530/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0609-II/BK/1.6/2013
Wien, am . Juli 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 22. Mai 2013 unter der Zahl 14848/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Abschlussbericht des „Bündnis gegen Gewalt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorausschickend darf zur Präambel der Anfrage bemerkt werden, dass die Beträge für das Jahr 2011 EURO 100.000,-- (exkl. USt.) und für das Jahr 2012 EURO 90.000,-- (exkl. USt.) ausgemacht haben, daraus ergeben sich inklusive USt. die Beträge EURO 120.000,-- und EURO 108.000,--. Im Folgenden ist ausdrücklich vermerkt, dass die Beträge exklusive Umsatzsteuer angeführt sind.
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Werkvertrag 2011 mit den darin festgelegten Leistungen der Perner KG wurde am 10. Jänner 2011 unterzeichnet. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung hat die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung begonnen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der erste Vertrag endete nach Erbringung der Leistung im 4. Quartal 2011. Der zweite Vertrag endete nach Erbringung der Leistung im 4. Quartal 2012.
Zu Frage 5:
Die Gesamtlaufzeit für das Projekt „Bündnis gegen Gewalt wurde für die Dauer von drei Jahren projektiert und wird anschließend in die Linie überführt. Eine externe Begleitung, hier durch die Perner KG, wurde zu diesem Zeitpunkt für ein Jahr vorgesehen.
Zu Frage 6:
Der Werkvertrag wurde am 10. Jänner 2011 vom Auftraggeber Republik Österreich, ver-treten durch die Bundesministerin für Inneres, unterzeichnet.
Zu Frage 7:
Vertraglich festgeschrieben wurden für das Jahr 2011 EURO 100.000,-- (exkl. USt.) und für das Jahr 2012 EURO 90.000,-- (exkl. USt.).
Zu den Fragen 8 bis 10:
Es erfolgte eine konkrete und detaillierte Leistungsvereinbarung im Vertrag zu einem ange-messenen und verkehrsüblichen Pauschalpreis. Ein Pauschalpreis ist eine im Vorhinein festgelegte Vergütung für ein bestimmtes Werk. Den vom Bundesministerium für Inneres bezahlten Teilbeträgen stand jedenfalls immer die vertraglich detailliert festgelegte adäquate Gegenleistung seitens des Auftragnehmers gegenüber.
Zu Frage 11:
Es erfolgte eine pauschale vierteljährliche Abgeltung entsprechend dem Projektfortschritt, der entsprechende Leistungen des Auftragnehmers im jeweiligen Quartal gegenüberge-standen sind.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Die Leistungen bezogen sich vor Allem auf die Beratung und Unterstützung bei der Projekterarbeitung und –durchführung speziell bezogen auf gewaltpräventive Spezifika, sowie der öffentlichen Verbreitung und wichtigen Sensibilisierung im Hinblick auf das Spezialgebiet Gewaltprävention. Speziell wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden sämtliche, im Zuge des Projektes eingereichten Initiativen betreffend Gewaltprävention (bis Ende Februar 2012). Die Firma KECC war nicht Vertragspartner des Bundeministeriums für Inneres.
Zu Frage 15:
Als Adressat der Teilbeträge war jeweils die Perner KG, FN 2577739 d/BG Korneuburg, jeweils inklusive Umsatzsteuer angeführt. Die Anweisungen wurden jeweils an den angegebenen Daten seitens des Bundeskriminalamtes via Bundeshaushaltsagentur in die Wege geleitet.
10. Februar 2011: EURO 30.000,--
8. Juli 2011: EURO 30.000,--
13. September 2011: EURO 30.000,--
18. November 2011: EURO 30.000,--
8. Mai 2012: EURO 27.000,--
1. August 2012: EURO 27.000,--
15. Oktober 2012: EURO 27.000,--
14. Dezember 2012: EURO 27.000,--
Zu Frage 16:
Die sachliche und rechnerische Richtigkeit jeder Rechnung wurde nach Prüfung der erbrachten Leistungen bestätigt und war jeweils im Sinne des Auftraggebers erbracht worden.
Zu den Fragen 17 und 19:
Die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Inneres, hat als Auftrag-geber sämtliche Leistungserbringungen im Rahmen des ständig durchgeführten Projekt-controllings überprüft und in Ordnung befunden. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Da die Leistungen zur Zufriedenheit erbracht worden sind, stellt sich die Frage einer Rückforderung nicht.
Zu Frage 18:
Die zu erbringenden Leistungen wurden im Dialogverfahren zwischen der Firma Perner und dem Innenministerium erstellt. In diesem Dialogverfahren wurde auch über das Honorar verhandelt.
Zu Frage 20:
Die Erstellung und Wartung der Webseite samt grafischem Design wurde intern durchgeführt, es sind also keine externen Kosten dahingehend angefallen.
Zu Frage 21:
Diese Kosten können nicht pauschal angegeben werden, da diese entsprechend des Themas, der Örtlichkeit und der Teilnehmer sehr stark variieren können.
Zu Frage 22:
Abgesehen von den Veranstaltungen, welche in Frage 23 angeführt werden, wurde am 20. Jänner 2012 eine Pressekonferenz abgehalten, die Kosten dahingehend beliefen sich auf EURO 348,-- (inkl. USt.) für technischen Support.
Zu Frage 23:
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Andere Kosten im Rahmen des Bündnis gegen Gewalt in EURO |
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2010 |
Veranstaltung „Bündnis gegen Gewalt“ 23. September 2010 Expertenvortrag Fr. Priv. Doz. Sautner Catering Bundesgärten |
254,00 2.274,00 126,00 |
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Eröffnung der Koordinierungsstelle 12. November 2010 - Buffet |
52,00 |
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2011 |
Informationsveranstaltung 26. September 2011 - Buffet |
510,00 |
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Interne Besprechung 21. Mai 2011 – Buffet Externe Besprechung 24. Oktober 2011 |
44,90 240,00 |
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2012 |
Veranstaltung 24. Jänner 2012 - Moderation |
2.400,00 |
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Veranstaltung 27. November 2012 Moderation Schauspielerische Darbietung Buffet Projektförderung Verein Hazissa |
2.400,00 525,00 676,40 5.000,00 |
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Zu Frage 24:
Das primäre Ziel ist die Errichtung einer interministeriellen Plattform unter Einbindung möglichst vieler beteiligter Akteure im Bereich der Gewaltprävention, um gegen dieses vielschichtige Phänomen eine breitgefächerte Allianz aufbieten zu können. Daher ist es besonders Anliegen, vielfältige Information über Entstehung und Verhinderung von Gewalt breit zu streuen und die besten Modelle für Gewaltprävention zur Nachahmung zu em-pfehlen.
Zu Frage 25:
Das Projekt gliedert sich in folgende Projektphasen:
Projektstartphase (Grobplanung, Schwerpunktsetzung, Identifikation der Akteure, Aufbau einer Kommunikationsplattform);
Planungsphase (Ist-Standanalyse, Planung der Haupt- und Detailaufgaben, laufende Adaptierung der strategischen Ausrichtung):
Umsetzungsphase (Evaluierung der vorgestellten Projekte, Identifikation der Top-Projekte, laufende Interaktion mit entscheidenden Akteuren, begleitende PR-Aktionen um die notwendige Sensibilisierung in der Thematik voranzutreiben);
Evaluierungsphase (Übergabe des Projektes an die zuständige Linienorganisation, Begleitung der weiteren Umsetzung der Projekte im Bereich der Gewaltprävention).
Alle Projektphasen wurden regelmäßigen Controlling-Zyklen unterworfen. Der Ausfluss dieser Controlling Maßnahmen waren Adaptierungen und weitere Leistungsbeschreibungen.
Zu Frage 26:
Ausgehend vom budgetären Rahmen wurde im Sinne der Wirtschaftlichkeit weitestgehend auf interne Ressourcen zurückgegriffen. Jene Leistungen die nicht im internen Bereich erbracht werden konnten finden sich in den Antworten zu den Fragen 7 und 23.
Zu Frage 27:
Erfolgskriterien unter Anderem waren
- die interministerielle Vernetzung sowie die Vernetzung mit den Ländern,
Organisationen und Institutionen zur Wissensbündelung;
- Erlangung eines bundesweiten Überblicks über bereits vorhandene Projekte im
Bereich Gewaltprävention;
- die Entwicklung des Evaluierungsrasters;
- Evaluierung und Bewertung dieser Projekte nach einheitlichen und transparenten
Kriterien wie Innovation und Nachhaltigkeit;
- die Analyse eingereichter Projekte;
- Sensibilisierung der Bevölkerung und Publikmachung guter Präventionsszenarien;
- die Inbetriebnahme der Homepage;
- Auswirkungen auf zukünftige Präventionsarbeit in dieser Thematik;
- Institutionalisierung und Übergabe in die Linienarbeit.
Zu Frage 28:
Das Projekt wird in der zuständigen Linienorganisation des Bundeskriminalamtes fortgeführt, so sollen eingereichte gute Ideen und Projekte im Rahmen der internen Möglichkeiten für die
Verbreitung erarbeitet werden und im Bereich der Gewaltprävention bundesweit Anwendung finden.
Zu Frage 29:
Nein.
Zu den Fragen 30 und 31:
Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vom August 2012 wurde dem Bundesministerium für Inneres von der Perner KG ein Bericht vorgelegt. Die für die interessierte Öffentlichkeit relevanten Inhalte daraus zur Arbeit im Bereich der Gewaltprävention finden sich in den Handbüchern wieder, welche nunmehr auf der Homepage (http://www.bmi.gv.at/cms/BK/buendnis_gegen_/projekteinreich/start.aspx) unter Projekt-Guidelines jederzeit abrufbar sind. Weitere Veröffentlichungen sind nicht vorgesehen.