14537/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0194-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 22. Juli 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14792/J-NR/2013 betreffend Verankerung der
Österreichischen Gebärdensprache an Österreichs
Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen
und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Zu Frage 1:
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde in den Jahren 2008 bis 2010 der viersemestrige Universitätslehrgang „Gebärdensprachlehrer/in“ am Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt mit insgesamt € 120.000,-- unterstützt.
Zu Fragen 2 und 3:
Das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation
der Universität
Klagenfurt wurde seit seiner Gründung durch Projektmittel (zuletzt im
Rahmen der Anschub-initiative „Neue Medien in der Lehre“ und eines
ESF-Programms „Digitale Medien in der
Erwachsenenbildung – das Projekt Sign-IT“; siehe:
http://www.signit.at) unterstützt. Der Leiter, ao. Univ.-Prof. Dr. Franz Dotter,
ist im nationalen und internationalen Raum über
EU-Programme in Deaf Studies bzw. linguistischer Forschung bekannt.
Seit dem Universitätsgesetz 2002 bzw. seit der Abwicklung
der ersten Leistungsvereinbarungen (2007 bis 2009) werden im Rahmen der
autonomen universitären Entwicklungsplanungen von den Universitäten
Studien- und Forschungsschwerpunkte festgelegt. Darauf aufbauend erfolgt eine
Konkretisierung und Budgetierung (Globalbudget) durch die Leistungsvereinbarung
zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der
jeweiligen Univer-sität. Die Aufteilung des Globalbudgets aus der
Leistungsvereinbarung erfolgt an der Universität selbst.
Zu Fragen 4 bis 7:
Entsprechend dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020
befasste sich eine
Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zwischen
Oktober 2012 und März 2013 mit der Ausbildungssituation. Ein
Abschlussbericht ist in Vorbereitung.
Es ist Angelegenheit der Universitäten, inhaltliche
Schwerpunkte festzulegen und die dafür
notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist es Sache der
Fachhochschulbetreiber, Studienplätze für bestimmte
Ausbildungsschwerpunkte zu beantragen. In den Leistungsvereinbarungen 2013 bis 2015
verpflichten sich fast alle Universitäten, Maßnahmen aus
gesetzlichen Forderungen wie z.B. dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
im Rahmen der Globalbudgets umzusetzen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.