14537/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                    BMWF 10.000/0194-III/4a/2013

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 22. Juli 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14792/J-NR/2013 betreffend Verankerung der
Österreichischen Gebärdensprache an Österreichs Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde in den Jahren 2008 bis 2010 der viersemestrige Universitätslehrgang „Gebärdensprachlehrer/in“ am Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt mit insgesamt € 120.000,-- unterstützt.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität
Klagenfurt wurde seit seiner Gründung durch Projektmittel (zuletzt im Rahmen der Anschub-initiative „Neue Medien in der Lehre“ und eines ESF-Programms „Digitale Medien in der
Erwachsenenbildung – das Projekt Sign-IT“; siehe: http://www.signit.at) unterstützt. Der Leiter, ao. Univ.-Prof. Dr. Franz Dotter, ist im nationalen und internationalen Raum über
EU-Programme in Deaf Studies bzw. linguistischer Forschung bekannt.


Seit dem Universitätsgesetz 2002 bzw. seit der Abwicklung der ersten Leistungsvereinbarungen (2007 bis 2009) werden im Rahmen der autonomen universitären Entwicklungsplanungen von den Universitäten Studien- und Forschungsschwerpunkte festgelegt. Darauf aufbauend erfolgt eine Konkretisierung und Budgetierung (Globalbudget) durch die Leistungsvereinbarung
zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der jeweiligen Univer-sität. Die Aufteilung des Globalbudgets aus der Leistungsvereinbarung erfolgt an der Universität selbst.

 

Zu Fragen 4 bis 7:

Entsprechend dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 befasste sich eine
Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zwischen Oktober 2012 und März 2013 mit der Ausbildungssituation. Ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung.

 

Es ist Angelegenheit der Universitäten, inhaltliche Schwerpunkte festzulegen und die dafür
notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist es Sache der Fachhochschulbetreiber, Studienplätze für bestimmte Ausbildungsschwerpunkte zu beantragen. In den Leistungsvereinbarungen 2013 bis 2015 verpflichten sich fast alle Universitäten, Maßnahmen aus gesetzlichen Forderungen wie z.B. dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz im Rahmen der Globalbudgets umzusetzen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.