14539/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0193-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 22. Juli 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14828/J-NR/2013 betreffend Versicherungs-geschäfte des Ressorts Teil 2, die die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Wer die Versicherungsabschlüsse seitens der Versicherungsgesellschaften angebahnt hat, lässt sich nicht mehr eruieren.
Zu Frage 2:
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Versicherungssparte |
Gesamtsumme 01.03.2007 - 22.05.2013 |
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Unfall- und Haftpflichtversicherung: Österreichische Beamtenversicherung |
€ 370,66 |
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KFZ-Versicherung: |
€ 35.043,49 |
Zu Fragen 3 und 4:
Dies lässt sich im Detail mit vernünftigem Verwaltungsaufwand nicht mehr eruieren, es wurden jedoch die jeweiligen rechtlichen Vorgaben eingehalten.
Zu Fragen 5 bis 9:
Die Gebarung meines Ressorts wird nach
Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen
überprüft. Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich
der Bundesbeschaffung GmbH, Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere
wenn entsprechende Geschäfte nicht über sie abgeschlossen
wurden.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof, einen Prüfungsplan, der beinhaltet, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.
Zu Fragen 11 und 12:
Diese Fragen betreffen keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung.
Zu Fragen 13 und 14:
Die Beantwortung dieser Fragen ist
aufgrund des zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht
möglich.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.