14541/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 14898/J des Abgeordneten Grosz, Kollegin und Kollegen
wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Hinsichtlich der angeführten Organisationen sind im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die nachstehenden Förderungen zu nennen:

Jahr

Organisation

Zweck

Ansatz

Höhe
in €

2012

Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer

Information der nach dem OFG anspruchsberechtigten Personen 1)

ATF-OF *)

40.000,00

2012

ÖVP-Kameradschaft d. politisch Verfolgten

Information der nach dem OFG anspruchsberechtigten Personen  1)

ATF-OF

40.000,00

2012

Hilfswerk Österreich **)

Vernetzung und Qualifizierung im Bereich Pflege und Altenbetreuung 2)

1/21436

80.000,00

2013

Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer

Information der nach dem OFG anspruchsberechtigten Personen 1)

ATF-OF

40.000,00

2013

ÖVP-Kameradschaft d. politisch Verfolgten

Information der nach dem OFG anspruchsberechtigten Personen 1)

ATF-OF

40.000,00

2012

2013

Pensionistenverband Österreich

Allgemeine Seniorenförderung 3)

2012: 1/21824

2013: DB 2100; 21010400

901.214

353.370

2012

2013

Österreichischer Seniorenbund

Allgemeine Seniorenförderung 3)

2012: 1/21824

2013: DB 2100; 21010400

781.567

305.907

*) Die Abkürzung ATF-OF steht für den Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge.

**) Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Hilfswerk Österreich laut § 2 seiner Statuten als ein gemeinnütziger, überparteilicher und überkonfessioneller Verein definiert.

Die Förderungen beruhen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

1) § 6 Z 5 Opferfürsorgegesetz (OFG, Vergaberichtlinien, ARR 2004)

2) § 33c Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

3) Bundes-Seniorengesetz


Die Gewährung von Förderungen richtet sich nach dem jeweiligen Förderungszweck in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und nicht danach, ob eine Institution einer gewissen Partei nahe steht. So stellt etwa mein Ressort jährlich für jeden Senioren/jede Seniorin im Sinne des Bundes-Seniorengesetzes einen Betrag von einem Euro zur Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen als Allgemeine Seniorenförderung zur Verfügung. Dabei haben jene Seniorenorganisationen, die Gelder aus der Allgemeinen Seniorenförderung erhalten, jährlich über ihre Aktivitäten zu berichten. Neben den in der Beantwortung genannten Organisationen (Pensionistenverband Österreichs, Österreichischer Seniorenbund) erhielten in den Jahren 2012 und 2013 auch der Österreichischen Seniorenring, der Zentralverband der Pensionisten Österreichs, Die Grünen SeniorInnen Österreichs und die Unabhängige Seniorenplattform Mittel aus der Allgemeinen Seniorenförderung.

 

 

Fragen 4 und 5:

Im Zusammenhang mit den angeführten Organisationen sind hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit die nachstehenden Ausgaben im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu nennen:

 

Jahr

Zeitschrift/
Organisation

Inhalt/Zweck

Ansatz

Kosten
in €

2012

Ferienkatalog 2012 (Kinderfreunde)

Inserat Servicestellen

1/21008-7270.201

1.522,50

2012

Unsere Generation (Pensionistenverband Österreich)

Inserat EJAA 2012

1/21008-7270.201

4.647,20

2012

Die Kinder (Kinderfreunde)

Inserat Freiwilligengesetz

1/21008-7270.201

1.575,00

2012

Taschenkalender für Studierende (VSSTÖ)

Inserat Freiwilligengesetz

1/21008-7270.201

3.780,00

2012

ahs aktuell (BSA)

Inserat EJAA 2012

1/21008-7270.201

1.365,00

2012

SchülerInnenkalender (Trotzdem Verlag/SJÖ)

Inserat Jugendcoaching

1/21008-7270.201

4.158,00

2012

Leben + Helfen (Arbeiter Samariter Bund)

Information über Pflegetelefon

1/21008

2.772,00

2012

Hand in Hand (Hilfswerk Österreich)

Information über Infoservice

1/21008

2.467,50

2013

Leben + Helfen (Arbeiter Samariter Bund)

Information über Pflege Daheim

DB 21.04.01/7270-201

2.772,00

 

Es wird angemerkt, dass vom Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung innerhalb des Zeitraumes 1. Jänner 2012 bis 23. Mai 2013 ausgegangen wurde.

 

Zu Vergleichszwecken wird angemerkt, dass in den Jahren 2001 bis 2004 unter dem damaligen Bundesminister Herbert Haupt bzw. der damaligen Bundesministerin Ursula Haubner durchschnittlich € 2.630.169 an SPÖ- und ÖVP-nahe Organisationen in Form von Förderungen, Inseraten und Druckkostenbeiträgen gezahlt wurden, während sich dieser Betrag im Jahr 2012 auf € 1.865.068 verringert hat.