14543/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                    BMWF 10.000/0202-III/4a/2013

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 22. Juli 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14913/J-NR/2013 betreffend Platznot an den Universitäten und den daraus resultierenden Schadenersatzklagen, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die Verfahrenskosten beliefen sich auf € 26.610,43.

 

Zu Frage 2:

Der Bund, da es sich um eine Amtshaftungssache, handelt.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Der Bund wurde durch die Finanzprokuratur vertreten, wodurch keine zusätzlichen Kosten
anfielen.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Es handelt sich um einen Einzelfall.


Zu Frage 7:

Da es sich um eine Amtshaftungssache handelt, war die Klage dem Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung seit Klagseinbringung im Jahr 2006 bekannt.

 

Zu Fragen 8 bis 10 und 18 bis 20:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat bereits im Dezember 2010 einen Anlauf unternommen und ein konkretes Modell vorgeschlagen, um Fälle wie den in der
Präambel der Anfrage zitierten, zu verhindern. Ein Begutachtungsentwurf und Materialien dazu finden sich auf der Homepage des Parlaments (249/ME).

 

Unter dem Eindruck eines enormen Anstiegs der Studierendenzahlen in den Jahren 2005 und 2010 wurde ein Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der vor allem einen neuen § 124c Universitätsgesetz 2002 vorgesehen hätte. Bereits die Überschrift zum Paragrafen unterstrich die angestrebte Funktionalität: „Ergänzende Bestimmungen für die kapazitätsorientierte
Zulassung bei außergewöhnlich erhöhter Nachfrage“.

 

Sukkus der Regelung wäre es gewesen, dass die Bundesregierung über eine Rahmen-verordnung jene Bachelor- und Diplomstudien festlegen hätte können, in denen auf Grund
außergewöhnlich erhöhter Nachfrage an einer Universität Kapazitätsengpässe vorhanden sind oder drohen, und die geeignet sind, zu einem nicht vertretbaren Qualitätsverlust zu führen oder die Erfüllung der Verpflichtungen gem. § 54 Abs. 8 und § 59 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 zu verhindern. Innerhalb dieses Verordnungsrahmens hätten sodann auf Antrag der Rektorate für in Frage kommende jeweilige Studien initiierte Verordnungen des Bundesministeriums die Zahl an Studienplätzen für Studienanfänger/innen für die jeweiligen Studien festgesetzt und die
Rektorate ermächtigt, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen.

 

Mangels politischen Konsenses mit dem Koalitionspartner wurde dieser Entwurf nicht weiter
verfolgt und „anstatt“ dessen die Studieneingangs- und Orientierungsphase novelliert, sowie
eine verpflichtende Vorausanmeldung (und eine verpflichtende Studienwahlberatung) vor Zulassung eingeführt.

 

Die nun neueingeführte kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätsfinanzierung definiert einerseits Kapazitätsgrenzen und führt durch den Ausbau von Personalressourcen und
andererseits zu einer Verbesserung der Studienbedingungen. Vereinbartes Ziel ist, die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung ab 2019 flächendeckend einzuführen.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Die Universitäten haben keine Vorsorge zu treffen, da der Bund in Anspruch genommen wird.

 

Zu Fragen 14, 16 und 17:

Seit dem Studienjahr 2008/09 bis zum Tag der Anfrage sind der Studierendenanwaltschaft bzw. der Ombudsstelle für Studierende insgesamt 58 Anliegen zum Thema situationsbedingte
Studienzeitverzögerung bekannt.

 

Zu Frage 15:

Studierende sowie Studieninteressent/innen, Studienwerber/innen und ehemalige Studierende können sich gem. § 31 (3) Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz zu Anliegen im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle für Studierende wenden. 

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.