14549/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0071-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. Juli 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen

                        vom 22. Mai 2013, Nr. 14824/J, betreffend Versicherungsgeschäfte des

                        Ressorts Teil 2

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2013, Nr. 14824/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Anbahnung der beiden Versicherungsabschlüsse erfolgte seitens der zuständigen Sachbearbeiter des BMLFUW.

 

Zu Frage 2:

 

Versicherungssparte

Gesamtsumme seit 2006 bis 22.5.2013

Kraftfahrzeug-Haftpflicht (Kilometervertrag)

€ 43.376,75

Auslandsreisekrankenversicherung

€ 33,60

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

In beiden Fällen handelt es sich um Pflichtversicherungen. Die Art der Leistung ist bereits aus den Titeln abzuleiten. Es wird betont, dass die jeweils rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

 

Die Gebarung des BMLFUW wird nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen überprüft.

Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der BBG, Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere wenn entsprechende Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.

 

Zu Frage 10:

 

Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof einen Prüfungsplan zu erstellen, in dem festgelegt ist, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Die Versicherungskosten sind in den Betriebskosten enthalten. Das Prämienvolumen seit 2006 zu eruieren wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden und in einem vernünftigen Zeitrahmen nicht möglich. Die Auswahl und Höhe der Versicherungen obliegt ausschließlich den Liegenschaftseigentümern.

 

Der Bundesminister: