14549/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0071-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. Juli 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen
vom 22. Mai 2013, Nr. 14824/J, betreffend Versicherungsgeschäfte des
Ressorts Teil 2
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2013, Nr. 14824/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Anbahnung der beiden Versicherungsabschlüsse erfolgte seitens der zuständigen Sachbearbeiter des BMLFUW.
Zu Frage 2:
Versicherungssparte |
Gesamtsumme seit 2006 bis 22.5.2013 |
Kraftfahrzeug-Haftpflicht (Kilometervertrag) |
€ 43.376,75 |
Auslandsreisekrankenversicherung |
€ 33,60 |
Zu den Fragen 3 und 4:
In beiden Fällen handelt es sich um Pflichtversicherungen. Die Art der Leistung ist bereits aus den Titeln abzuleiten. Es wird betont, dass die jeweils rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Die Gebarung des BMLFUW wird nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen überprüft.
Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der BBG, Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere wenn entsprechende Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof einen Prüfungsplan zu erstellen, in dem festgelegt ist, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird.
Zu den Fragen 11 und 12:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 13 und 14:
Die Versicherungskosten sind in den Betriebskosten enthalten. Das Prämienvolumen seit 2006 zu eruieren wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden und in einem vernünftigen Zeitrahmen nicht möglich. Die Auswahl und Höhe der Versicherungen obliegt ausschließlich den Liegenschaftseigentümern.
Der Bundesminister: