14552/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0072-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. Juli 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen und
Kollegen vom 23. Mai 2013, Nr. 14914/J, betreffend Dienstleistungen
der Österreichischen Bundesforste AG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Mai 2013, Nr. 14914/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden,
dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind.
Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen
auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht
die operative Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem
bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch
den Aufsichtsrat der
ÖBf AG unterliegt. Es wird daher um Verständnis dafür ersucht,
dass die Fragen nicht beantwortet werden können.
Der Bundesminister: