14556/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0131-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14840/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Wie die Anfrage selbst ausführt, stellt die missbräuchliche Verwendung von Hoheitszeichen des Österreichischen Bundesheeres (allenfalls) eine Verwaltungsübertretung gemäß § 48a in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Wehrgesetz 2001 dar. Die Strafverfolgungsbehörden der Justiz sind somit keine „zuständigen Stellen“ im Sinn der zitierten Anfragebeantwortung. Die Anfrage berührt auch sonst keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Justiz.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl