14558/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0133-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14866/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahrensstand zum Untersuchungsthema Telekom“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Insofern verweise ich zunächst auf die Beantwortung der Fragepunkte 1 bis 7 der dringlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend „politische Korruption in Österreich“ vom 8. November 2012.

In drei in der Beantwortung der dringlichen Anfrage genannten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Wien mittlerweile Anklage erhoben. Diese Verfahren befinden sich demnach bereits im Stadium des Hauptverfahrens.

Weitere im Zusammenhang mit den Beweisthemen 1 a, b, c und f bei der Staatsanwaltschaft Wien geführte Ermittlungsverfahren sind noch anhängig. Ich ersuche um Verständnis, dass der Zeitpunkt der Finalisierung dieser Verfahren derzeit noch nicht verlässlich abgeschätzt werden kann.


Zu 8 bis 14:

Insofern verweise ich zunächst auf die Beantwortung der Fragepunkte 8 bis 14 der dringlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend „politische Korruption in Österreich“ vom 8. November 2012.

Das in der Beantwortung der dringlichen Anfrage genannte, bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption geführte Ermittlungsverfahren wurde mittlerweile durch Einstellung beendet.

Das in der Beantwortung der dringlichen Anfrage angeführte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien ist noch nicht abgeschlossen, wobei der Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung derzeit noch nicht verlässlich abgeschätzt werden kann.

Zu 15 bis 21:

Darüber hinaus sind derzeit keine Strafverfahren dazu anhängig.

 

Wien,        . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl