14566/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0173-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14804/J vom 22. Mai 2013 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:
Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes eines Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetzes – Bundesministerium für Finanzen sowie des Begutachtungsentwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden. Diesbezüglich wird auf die Homepage des Parlaments verwiesen, wo auch die in den Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind.
Zu 2.:
Die Wirkungsfolgenabschätzung wurde durch das Bundesministerium für Finanzen selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt wurde dazu im Rahmen der Begutachtungsverfahren befasst.
Zu 4.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen