14566/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am         Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0173-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14804/J vom 22. Mai 2013 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes eines Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetzes – Bundesministerium für Finanzen sowie des Begutachtungsentwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden. Diesbezüglich wird auf die Homepage des Parlaments verwiesen, wo auch die in den Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind.

 

Zu 2.:

Die Wirkungsfolgenabschätzung wurde durch das Bundesministerium für Finanzen selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt wurde dazu im Rahmen der Begutachtungsverfahren befasst.


Zu 4.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Mit freundlichen Grüßen