14575/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14837/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ICAO-Audit und die Zukunft der österreichischen Luftfahrt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ø Stimmt es, dass beim BMVIT eine Reihe festgestellter Mängel, insbesondere in den Bereichen Organisation, Legistik, Flugsicherung (insbes. Aufsicht über die ACG betreffend Flugverfahren und Such- und Rettungsdienst, fehlende Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Deutschland betreffend Aufsicht über bestimmte Luftraum-Sektoren), Aufsicht über die österreichischen Flughäfen bisher noch unerledigt sind?
Ø Wenn ja, warum ist dies so?
Ø Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?
Ø Stimmt es, dass bei der Austro Control GmbH in jenem Bereich, dem die Wahrnehmung bestimmter luftfahrtbehördlicher Aufgaben übertragen wurde, von der ICAO festgestellte Mängel insbesondere in den Bereichen Erstellung einer Database, Mängel beim Österreichischen Luftfahrthandbuch-AIP-Austria, flugbetriebliche Aufsicht über die österreichischen Luftfahrtunternehmen, Personaltraining usw., Luftfahrzeugtechnik und AIR Navigation Service/ Flugsicherung usw. ebenfalls noch zum Teil unerledigt sind?
Ø Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ø Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass im Bereich der Flugunfall-Untersuchungsstelle beim BMVIT (diese gehört nicht zur Obersten Zivilluftfahrtbehörde im BMVIT sondern ist direkt dem jeweiligen Sektionschef, also seit 2 Jahren Frau Sektionschefin Zechner unterstellt) bisher keinerlei Corrective Actions erfolgt sind und auch keine Termine für eine allfällige Erledigung genannt wurden?
Ø Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ø Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?
Ø Sind Sie sich bewusst, dass eine weitere Verzögerung bei der Nichtbehebung dieser von der ICAO festgestellten Mängel zur Aufnahme Österreichs in eine internationale Blacklist und damit verbunden nicht nur zu einem erheblichen Imageverlust Österreichs sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen für österreichische Luftfahrtunternehmen führen kann (wegen derartiger Mängel wurde es z.B. Griechenland vor einigen Jahren untersagt, gewerbsmäßige Flüge in die USA durchzuführen)?
Ø Sind Sie nicht der Auffassung, dass Sektionschefin Zechner, die über keinerlei Berufserfahrung in der Luftfahrt verfügt, mit der Wahrnehmung derartiger komplexer Angelegenheiten erheblich überfordert ist, worauf ihr Nichttätigwerden schließen lässt?
Ø Was werden Sie unternehmen, dass künftig entsprechend qualifiziertes Personal in den leitenden Funktionen im Bereich der österreichischen Luftfahrtbehörden zum Einsatz gelangt anstatt ohne Rücksicht auf deren (Luftfahrt)Qualifikation eine Frauenquote zu forcieren?
Weiters ist in diesem Zusammenhang auf den § 11 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), der das Frauenförderungsgebot enthält, und insbesondere auf § 11c B-GlBG, welcher den Vorrang beim beruflichen Aufstieg normiert, zu verweisen. Nach der letzgenannten Bestimmung sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, solange vorrangig zu bestellen, bis der Anteil von Frauen 50% beträgt.