14577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0009-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . Juli 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14843/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend BMVIT-Arbeitsgruppe „Bundesamt für Zivilluftfahrt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 11:

Ø   Wer hat den Auftrag zu dieser Arbeitsgruppe erteilt?

Ø   Wann wurde dieser Auftrag erteilt?

Ø   Was ist die detaillierte Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe?

Ø   Warum wollen Sie durch diese Maßnahme die Austro Control zerschlagen bzw. auf ihre Flugsicherungskompetenz reduzieren?

Ø   Womit begründen Sie die geplante Aufblähung des Verwaltungsapparats um weitere bis zu 140 Dienstposten?

Ø   Inwieweit sind diese bis zu 140 Dienstposten im Stellenplan des BMVIT enthalten bzw. eingeplant?

Ø   Werden nach erfolgter Zerschlagung der Austro Control auch die Anzahl der hochdotierten Vorstandsmandate reduziert oder schaffen Sie mit dem neuen Bundesamt für Zivilluftfahrt neue Versorgungs-Spitzenjobs?

Ø   Können Sie ausschließen, dass die Leitung des zu schaffenden Bundesamtes hinkünftig als Versorgungsposten für die bisher glücklose Sektionschefin Zechner reserviert ist?

 

Wie bereits im Rahmen des Budgetausschusses am 8. November 2012 berichtet, stellen einerseits die europäische Einzigartigkeit der Organisation der österreichischen Luftfahrtbehörden, welche zuletzt im Zuge des EASA-Audits 2012 thematisiert wurde, und andererseits die Ergebnisse des internen Reorganisationsprojektes der Gruppe Luft Ausgangspunkt für die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Austro Control GmbH dar.

Auf Basis nationalrechtlicher sowie EU-rechtlicher Vorgaben soll eine effiziente Organisation entwickelt werden, welche die in die unmittelbare Bundesvollziehung fallenden luftfahrtbehördlichen Aufgaben konzentriert abdeckt.

 

Die Arbeiten befinden sich derzeit in einer Phase, in der mögliche Organisationsvarianten entwickelt, geprüft und evaluiert werden. Erst im Anschluss an diese Tätigkeit kann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø   An wen wurden in diesem Zusammenhang externe Beratungsleistungen vergeben?

Ø   In welcher Höhe wurden diese Beratungsleistungen vergeben?

Ø   Wurden diese Beratungsleistungen ordnungsgemäß ausgeschrieben?

 

Die behördeninternen Arbeiten werden von ICG Integrated Consulting Group GmbH begleitet. Die Vergabe der Leistungen erfolgte gemäß § 41 Abs. 2 Z. 1 B-VergG.