14586/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

              

GZ: BMI-LR2220/0585-II/2013

Wien, am        . Juli 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 23. Mai 2013 unter der Zahl 14882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Genehmigung der antisemitischen Al Quds-Tag-Demonstration“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zeitpunkt der Anmeldung

Thema und Örtlichkeit der angemeldeten Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Al Quds-Tag

11/2004

„Kundgebung zum Internationalen Quds-Tag“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

10/2005

„Freiheit für Palästina gegen Terrorismus, Imperialismus und Krieg“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

10/2006

„Tag für Palästina“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

10/2007

„Demo für Palästina – Qudstag“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

09/2008

„Quds-Tag-Demo“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

09/2009

„Für den Frieden in Palästina“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

09/2010

„Demonstration gegen die Reaktion Israels auf die Gaza Flotilla“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

08/2011

„Unterstützung der Demokratie und Freiheitsbemühungen des palästinensischen Volkes“

Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

08/2012

„Unterstützung der Demokratie und Freiheitsbemühungen des palästinensischen Volkes“

Wien 1, Wollzeile – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz

 

„Demonstration gegen den Al-Quds Tag“

Wien 1, Am Graben

2013

Bis zum Stichtag 23. Mai 2013 kam es zu keiner angezeigten Versammlung im Zusammenhang mit dem Al-Quds Tag

 

 

Zu Frage 3:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 4:

Die Untersagung einer Versammlung kann nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Im Jahr 2012 kam es während des Demonstrationszuges betreffend der ersten der beiden genannten Demonstrationen zu einer Blockade der Fahrbahn durch ca. 20 Personen. Diese „Blockade“ wurde als nicht angezeigte Versammlung gewertet und ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Zu Frage 8:

Es erfolgte die Androhung der Auflösung der Versammlung durch den vor Ort anwesenden Behördenvertreter. Danach wurden weitere Verhaltensweisen, welche eine Auflösung entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen nach sich ziehen hätte können, nicht fortgesetzt.

 

Zu Frage 9:

Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen ist die Genehmigung einer Versammlung nicht vorgesehen.