14586/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0585-II/2013
Wien, am . Juli 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 23. Mai 2013 unter der Zahl 14882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Genehmigung der antisemitischen Al Quds-Tag-Demonstration“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
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Zeitpunkt der Anmeldung |
Thema und Örtlichkeit der angemeldeten Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Al Quds-Tag |
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11/2004 |
„Kundgebung zum Internationalen Quds-Tag“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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10/2005 |
„Freiheit für Palästina gegen Terrorismus, Imperialismus und Krieg“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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10/2006 |
„Tag für Palästina“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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10/2007 |
„Demo für Palästina – Qudstag“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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09/2008 |
„Quds-Tag-Demo“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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09/2009 |
„Für den Frieden in Palästina“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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09/2010 |
„Demonstration gegen die Reaktion Israels auf die Gaza Flotilla“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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08/2011 |
„Unterstützung der Demokratie und Freiheitsbemühungen des palästinensischen Volkes“ Wien 1, Schwedenplatz – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz |
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08/2012 |
„Unterstützung der Demokratie und Freiheitsbemühungen des palästinensischen Volkes“ Wien 1, Wollzeile – Rotenturmstraße – Stock-im-Eisen-Platz
„Demonstration gegen den Al-Quds Tag“ Wien 1, Am Graben |
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2013 |
Bis zum Stichtag 23. Mai 2013 kam es zu keiner angezeigten Versammlung im Zusammenhang mit dem Al-Quds Tag |
Zu Frage 3:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.
Zu Frage 4:
Die Untersagung einer Versammlung kann nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Im Jahr 2012 kam es während des Demonstrationszuges betreffend der ersten der beiden genannten Demonstrationen zu einer Blockade der Fahrbahn durch ca. 20 Personen. Diese „Blockade“ wurde als nicht angezeigte Versammlung gewertet und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zu Frage 8:
Es erfolgte die Androhung der Auflösung der Versammlung durch den vor Ort anwesenden Behördenvertreter. Danach wurden weitere Verhaltensweisen, welche eine Auflösung entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen nach sich ziehen hätte können, nicht fortgesetzt.
Zu Frage 9:
Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen ist die Genehmigung einer Versammlung nicht vorgesehen.