14589/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0618-I/2/2013

Wien, am         . Juli 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abge-ordnete haben am 23. Mai 2013 unter der Zahl 14887/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neue Sektion V“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Um der zunehmenden Bedeutung der Integrationsangelegenheiten für das Bundes-ministerium für Inneres Rechnung zu tragen, wurden diese Aufgaben einer Sektion V übertragen. Die Sektion ist in drei Abteilungen untergliedert, und zwar mit folgenden Aufgabenbereichen:

 

Abteilung V/1 (Grundsatzangelegenheiten Integration)

Grundsätzliche Angelegenheiten der Integration im Hinblick auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie integrationsrelevanter Rechtsmaterien; Budget-, Haushalts- und Personalangelegenheiten für den Integrationsbereich, Nationaler Kontaktpunkt Integration; Wahrnehmung der Integrationsbelange im Rahmen der Europäischen Union sowie Vertretung in internationalen integrationsrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme der SOLID Fonds bzw. des AMF; Zusammenwirken mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF); Mitwirkung an in Integrationsbelangen bestehenden Beiräten und Fonds; nationale, europäische und internationale Forschungskoordination und -kooperation in Integrationsbelangen.

 

 

Abteilung V/2 (Integrationskoordination)

Angelegenheiten der Umsetzung, Begleitung, Koordinierung und Evaluierung des Nationalen Aktionsplans für Integration; Geschäftsstelle des Expertenrates für Integration und des Integrationsbeirates; Koordination auf Bundesebene und Verbindung zu anderen Gebiets-körperschaften sowie zu nationalen Institutionen in diesen Angelegenheiten.

 

Abteilung V/3 (Förderungen Integration)

Angelegenheiten des Europäischen Integrationsfonds insbesondere Wahrnehmung der Zuständigen Behörde für diesen Fonds sowie die Mitwirkung bei Maßnahmen der Integration im EFF; nationale Förderungen Integration; Abwicklungen der Projektförderungen und Finanzierungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration, Projektkonzeption für Integrationsprojekte sowie Abwicklung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Zu Frage 4:

Es sind derzeit keine Neuaufnahmen vorgesehen.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 8:

Die Funktionen des/der Leiters/in der Sektion V sowie des/der Leiters/in der Abteilung V/1 wurden ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für diese Funktionen endete mit 9. Mai 2013. Hinsichtlich der Funktionen des/der Leiters/in der Abteilung V/2 sowie des/der Leiters/in der Abteilung V/3 wurde eine Interessenten/innensuche durchgeführt. Die Bewerbungsfrist für diese Funktionen endete mit 24. Mai 2013.

 

Zu Frage 7:

Zum Leiter der Sektion V wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2013 Mag. Dr. Stefan Steiner bestellt.


Zu Frage 9:

Es werden derzeit 24 Dienstnehmer beschäftigt sein.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Für die Sektion V konnten im BVA 2013 explizit keine Kosten budgetiert werden; die Finanzierung der Sektion V erfolgt – wie bei allen Organisationsänderungen, die nach dem Beschluss des BFG erfolgen - durch Umschichtung der Budgetmittel (Personal- als auch Sachaufwände) innerhalb des Ressorts.

 

Durch die Neubildung der Sektion V entstehen dem BM.I keine zusätzlichen Kosten. Als Richtgröße für die jährlichen Kosten (Personal- und Sachkosten) können die im BVA 2013 für das Detailbudget Integration 11.03.02.00 veranschlagten Budgetmittel herangezogen werden, wobei der Anteil für den EFF (EU- und BM.I-Kofinanzierungsanteil) bei der Sektion III verbleibt.