14589/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0618-I/2/2013
Wien, am . Juli 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abge-ordnete haben am 23. Mai 2013 unter der Zahl 14887/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neue Sektion V“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Um der zunehmenden Bedeutung der Integrationsangelegenheiten für das Bundes-ministerium für Inneres Rechnung zu tragen, wurden diese Aufgaben einer Sektion V übertragen. Die Sektion ist in drei Abteilungen untergliedert, und zwar mit folgenden Aufgabenbereichen:
Abteilung V/1 (Grundsatzangelegenheiten Integration)
Grundsätzliche Angelegenheiten der Integration im Hinblick auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie integrationsrelevanter Rechtsmaterien; Budget-, Haushalts- und Personalangelegenheiten für den Integrationsbereich, Nationaler Kontaktpunkt Integration; Wahrnehmung der Integrationsbelange im Rahmen der Europäischen Union sowie Vertretung in internationalen integrationsrechtlichen Angelegenheiten, mit Ausnahme der SOLID Fonds bzw. des AMF; Zusammenwirken mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF); Mitwirkung an in Integrationsbelangen bestehenden Beiräten und Fonds; nationale, europäische und internationale Forschungskoordination und -kooperation in Integrationsbelangen.
Abteilung V/2 (Integrationskoordination)
Angelegenheiten der Umsetzung, Begleitung, Koordinierung und Evaluierung des Nationalen Aktionsplans für Integration; Geschäftsstelle des Expertenrates für Integration und des Integrationsbeirates; Koordination auf Bundesebene und Verbindung zu anderen Gebiets-körperschaften sowie zu nationalen Institutionen in diesen Angelegenheiten.
Abteilung V/3 (Förderungen Integration)
Angelegenheiten des Europäischen Integrationsfonds insbesondere Wahrnehmung der Zuständigen Behörde für diesen Fonds sowie die Mitwirkung bei Maßnahmen der Integration im EFF; nationale Förderungen Integration; Abwicklungen der Projektförderungen und Finanzierungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration, Projektkonzeption für Integrationsprojekte sowie Abwicklung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Zu Frage 4:
Es sind derzeit keine Neuaufnahmen vorgesehen.
Zu den Fragen 5, 6 und 8:
Die Funktionen des/der Leiters/in der Sektion V sowie des/der Leiters/in der Abteilung V/1 wurden ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für diese Funktionen endete mit 9. Mai 2013. Hinsichtlich der Funktionen des/der Leiters/in der Abteilung V/2 sowie des/der Leiters/in der Abteilung V/3 wurde eine Interessenten/innensuche durchgeführt. Die Bewerbungsfrist für diese Funktionen endete mit 24. Mai 2013.
Zu Frage 7:
Zum Leiter der Sektion V wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2013 Mag. Dr. Stefan Steiner bestellt.
Zu Frage 9:
Es werden derzeit 24 Dienstnehmer beschäftigt sein.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Für die Sektion V konnten im BVA 2013 explizit keine Kosten budgetiert werden; die Finanzierung der Sektion V erfolgt – wie bei allen Organisationsänderungen, die nach dem Beschluss des BFG erfolgen - durch Umschichtung der Budgetmittel (Personal- als auch Sachaufwände) innerhalb des Ressorts.
Durch die Neubildung der Sektion V entstehen dem BM.I keine zusätzlichen Kosten. Als Richtgröße für die jährlichen Kosten (Personal- und Sachkosten) können die im BVA 2013 für das Detailbudget Integration 11.03.02.00 veranschlagten Budgetmittel herangezogen werden, wobei der Anteil für den EFF (EU- und BM.I-Kofinanzierungsanteil) bei der Sektion III verbleibt.