1459/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Haubner und Kollegen haben am 20. März 2009 unter der Zahl 1444/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "weibliche Exekutivbeamte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Österreichweit versehen im Bundesministerium für Inneres und den nachgeordneten Dienststellen 3.037 Exekutivbeamtinnen ihren Dienst, das ist ein Anteil von  11,28 %.

 

Zu Frage 2:

 

Anzahl Frauen

% Frauenanteil

LPK Wien

941

15,47%

LPK Burgenland

124

7,70%

LPK Kärnten

118

6,12%

LPK Niederösterreich

473

10,23%

LPK Oberösterreich

379

11,06%

LPK Salzburg

187

12,32%

LPK Steiermark

358

10,91%

LPK Tirol

235

12,21%

LPK Vorarlberg

142

15,83%

 

Zu Frage 3:

Bei 534 Exekutivbeamtinnen ist die regelmäßige Wochendienstzeit zurzeit herabgesetzt. Die übrigen Exekutivbeamtinnen sind vollzeitbeschäftigt.

 

Zu Frage 4:

 

vollzeit-beschäftigt

Wochendienstzeit

herabgesetzt

LPK Wien

799

142

LPK Burgenland

75

49

LPK Kärnten

77

41

LPK Niederösterreich

393

80

LPK Oberösterreich

318

61

LPK Salzburg

157

30

LPK Steiermark

281

77

LPK Tirol

207

28

LPK Vorarlberg

124

18

 

Zu Frage 5:

Derzeit befinden sich österreichweit im Bundesministerium für Inneres und den nachgeordneten Dienststellen 231 Exekutivbeamtinnen in Karenzurlaub.

 

Zu Frage 6:

 

Karenzurlaub

LPK Wien

69

LPK Burgenland

14

LPK Kärnten

16

LPK Niederösterreich

33

LPK Oberösterreich

27

LPK Salzburg

16

LPK Steiermark

26

LPK Tirol

14

LPK Vorarlberg

12

 


Zu den Fragen 7 und 8:

Es sind konkrete Maßnahmen für die Einrichtung eines Karenzpools vorgesehen. Dies betrifft für die laufende Legislaturperiode die Zuweisung von jährlich 200 zusätzlichen Ausbildungsplanstellen für das Bundesministerium für Inneres und führt zu einer Planstellenerhöhung im Bereich des Exekutivdienstes von 1.000 Planstellen bis zum Jahr 2013. Darüber hinaus wurden auch bereits die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Bedarfsverwendung von Polizistinnen und Polizisten durch erleichterte Versetzungsmöglichkeit innerhalb des LPK-Bereiches während der ersten beiden Jahre nach Absolvierung der Grundausbildung geschaffen (§ 41 BDG). Durch diese Maßnahmen soll der Personalersatz für die nach dem Mutterschutzgesetz bzw. dem Väterkarenzgesetz karenzierten Exekutivbediensteten gewährleistet werden. Die schrittweise Etablierung dieses Pools soll nach Maßgabe der Budgetvorgaben für die Jahre 2009/2010 sowie nach Befassung der Organe der Personalvertretung und der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen noch im heurigen Jahr bundesländerweise und bedarfsangepasst erfolgen.

 

Zu Frage 9:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 10:

Nachstehend wird in Tabellenform die Anzahl mit Prozentanteil von weiblichen Exekutivbediensteten in Führungsfunktionen (mittleres Führungsmanagement in der Verwendungsgruppe E2a und Spitzenführungskräfte in der Verwendungsgruppe E1) dargestellt:

 

 

Verwendungs-

gruppe E2a

Anzahl

% Frauenanteil

Verwendungs-

gruppe E1

Anzahl

% Frauenanteil

Bundesweit

360

3,79%

14

2,27%

davon

LPK Wien

120

6,55%

3

2,65%

LPK Burgenland

15

2,67%

-

0

LPK Kärnten

20

2,74%

1

2,38%

LPK Niederösterreich

37

2,42%

3

4,69%

LPK Oberösterreich

27

2,38%

-

0

LPK Salzburg

14

2,67%

1

3,03%

LPK Steiermark

48

4,45%

1

1,72%

LPK Tirol

17

2,73%

-

0

LPK Vorarlberg

8

2,48%

-

0

 

Zu Frage 11:

Es gibt spezielle Werbemaßnahmen, die gezielt Frauen für den Polizeidienst ansprechen sollen. Insbesondere sei hier der sogenannte „Girl`s Day“ erwähnt, bei dem das Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Landespolizeikommanden interessierten Frauen insbesondere die Berufswelt der Exekutive näher bringt.

Zudem ist das Auswahlverfahren für den Polizeidienst geschlechtsspezifisch abgestimmt.