146/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1823-III/5/a/2008
Wien, am 19. Dezember 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. November 2008 unter der Zahl 120/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „medizinische Betreuung von Asylwerbern in den Betreuungsstellen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
An Kosten für Arzthonorare in den Betreuungsstellen Ost und West fielen für das Jahr 2004 (die Rechnungen für 2003 wurden im Jahr 2004 beglichen) € 608.588,--, für das Jahr 2005 € 911.911,--, für das Jahr 2006 € 1.049.216,--, für das Jahr 2007 € 799.523,-- und für das Jahr 2008 (Stand 28. Oktober) € 710.032,-- an.
Zur Frage 2:
Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt.
Zur Frage 3:
Die Evaluierung ergab, dass zu einem geringeren Stundensatz als € 130,-- kein Arzt zur Leistungserbringung bereit war, obwohl eine Ausschreibung über die Niederösterreichische Ärztekammer durchgeführt worden war. Zur Sicherstellung der ärztlichen Leistungen musste daher der Stundensatz von € 130,-- aufrecht erhalten bleiben.
Nach Verhandlungen mit den Gebietskrankenkassen von Oberösterreich und Niederösterreich konnte 2008 eine Rückverrechnung von bis zu drei kurativen Kontaktierungen pro Asylwerber in Höhe von je € 10,-- erreicht werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Es wurden die Werkverträge dahingehend geändert, dass der Stundensatz nur dann verrechnet werden kann, wenn eine ärztliche Leistung tatsächlich erbracht wird und nicht durch die bloße Anwesenheit zu den ausgewiesenen Ordinationszeiten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Der Abschluss von Werkverträgen durch das Bundesministerium für Inneres ist nicht möglich, da eine dauerhafte Leistungserbringung von Ärzten unbedingt erforderlich ist. Der Abschluss von Dienstverträgen wäre an Planstellen gebunden und damit kostenintensiver. Somit wurde, auch um auf Bedarfsschwankungen bei der ärztlichen Betreuung flexibel reagieren zu können, die gewählte Lösung präferiert.
Zur Frage 8:
Gemäß § 28 Absatz 4 AsylG 2005 wird dem Asylwerber zu Beginn des Zulassungsverfahrens eine ärztliche Untersuchung angeboten.
Zur Frage 9:
Im Rahmen der ärztlichen Leistung werden insbesondere eine Röntgenuntersuchung, bei Kindern unter 5 Jahren und schwangeren Frauen ein Mendel-Mantoux-Test, eine Erstuntersuchung inklusive Ausfüllen des Anamnesebogens sowie individuell notwendige weitere Untersuchungen durchgeführt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Es werden die notwendigen ärztlichen Leistungen, insbesondere allgemeine Krankheitsbehandlungen, Impfungen, Behandlung von Kriegsverletzungen, Dialyse sowie neurologische und psychiatrische Behandlungen, erbracht. Wenn erforderlich wird eine Überweisung an externe Fachärzte bzw. an Krankenhäuser vorgenommen.
Zur Frage 12:
Die Ordinationszeiten in der Betreuungsstelle Ost sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr.
Die Ordinationszeiten in der Betreuungsstelle West sind Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr sowie bei Bedarf zusätzlich Mittwochnachmittag.
Zur Frage 13:
In der Betreuungsstelle Ost leisten derzeit 4 praktische Ärzte sowie 3 PSY-III Ärzte, davon 2 Fachärzte für Psychiatrie, Dienst. Zudem ist ein Lungenfacharzt beschäftigt.
In der Betreuungsstelle West leisten derzeit 5 praktische Ärzte sowie 2 PSY-III Ärzte, davon 1 Facharzt für Psychiatrie, Dienst.