14601/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2013 unter der ZI. 14926/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Nicht-Anhebung der Mittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit bei gleichzeitiger Anhäufung von Rücklagen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Höhe der Einsparungen für die Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung im Rahmen des Konsolidierungspakets am 23. Oktober 2010 in Loipersdorf für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 beschlossen.
Rücklagen ergeben sich aus Jahresverfügungsresten, die jeweiligen Begründungen werden in den Jahresabschlüssen des Rechnungshofes ausgewiesen. Im Bereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bilden sich Rücklagen etwa durch die Verschiebung internationaler Zahlungen (z.B. aufgrund von regelmäßigen Verhandlungen über nationale Beitragsschlüssel in den Vereinten Nationen), die dann im Folgejahr anfallen, oder durch die Verschiebung von geplanten Infrastrukturprojekten im Ausland aufgrund von Krisenentwicklungen, wodurch die geplante Maßnahme im betroffenen Land nicht durchgeführt werden kann und auf Folgejahre verschoben werden muss.
Konkret betrag der Rücklagenstand des BMeiA zum 1. Jänner 2012 insgesamt EUR 64,1 Mio.
Der Jahresverfügungsrest des Finanzjahres 2012 betrug EUR 52,5 Mio. und wurde zusätzlich den Rücklagen im Jahr 2013 zugeführt. Dieser Betrag resultierte insbesondere aus
· für 2012 budgetierte Beiträge für friedenserhaltende Operationen der Vereinten Nationen (VN), die die VN wegen laufender Beitragsschlüsselverhandlungen verschoben haben und 2013 in Rechnung stellen werden,
· für 2012 geplante Immobilien- und Sanierungsprojekte, die aufgrund aktueller Krisenentwicklungen, etwa im arabischen Raum, nicht umgesetzt werden konnten,
· sowie dem Ende 2012 eingelangten Verkaufserlös des ehemaligen Generalkonsulats in Rio.
Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Entnahme von Rücklagen sehen vor, dass Rücklagen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn alle Mittel bereits verwendet wurden und eine Mittelverwendungsüberschreitung durch das BMF genehmigt wurde.
Dieser Sachverhalt trifft für das laufende Jahr derzeit noch nicht zu.
Gleichzeitig erwarten die BudgetexpertInnen des BMeiA aus heutiger Sicht, dass etwa für die 2012 budgetierten, aber aus 2012 verschobenen Beiträge für friedenserhaltende Operationen der Vereinten Nationen im Jahr 2013 aus den Rücklagen rund EUR 25 Mio. zu begleichen sein werden.
Zusätzlich haben die Vereinten Nationen eine neue friedenserhaltende Operation in Mali (MINUSMA) beschlossen, die voraussichtlich ab dem Jahr 2014 in den kommenden Jahren insgesamt über EUR 20 Mio. an Rücklagen in Anspruch nehmen wird. Darüber hinaus sind weitere friedenserhaltende Operationen der Vereinten Nationen aus heutiger Sicht zu erwarten.
Laut den BudgetexpertInnen werden auch die Entwicklungen im arabischen Raum und im Nahen Osten zu nicht geplanten Mehrausgaben führen: So musste etwa das Team der Österreichischen Botschaft in Damaskus nach Beirut verlegt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Ägypten wird der Personaleinsatz der Botschaft in Kairo im Hinblick auf mögliche konsularische Einsätze in den Sommermonaten verstärkt. Zudem müssen Sicherheitsmaßnahmen bei Gebäuden und Infrastruktur in dieser Region generell verstärkt werden.
Zu Frage 3:
Das Ressortbudget des BMeiA wurde in den letzten Jahren wesentlich reduziert, dadurch war es insbesondere bei unerwarteten Mehrausgaben immer wieder notwendig, diese durch Rücklagen abzudecken. Jede Rücklagenentnahme wurde beim Bundesministerium für Finanzen beantragt, das wiederum den Rechnungshof befasst hat.
Im angefragten Zeitraum 2008 bis 2012 wurden Rücklagen etwa für folgende Zwecke eingesetzt:
• Seit dem Jahr 2008 ist es im Bereich der Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen zu jährlichen Überschreitungen von bis zu EUR 22 Mio. (2008) gekommen.
• Auch beim Auslandskatastrophenfonds kam es im genannten Zeitraum zu Überschreitungen. So wurden im Jahr 2012 EUR 1,6 Mio. aus den Rücklagen entnommen.
• Im genannten Zeitraum mussten darüber hinaus zur Krisenvorsorge im In- und Ausland notwendige Sanierungen und Sicherungen am Eigentum des Bundes etwa in Afrika und Asien vorgenommen werden. Dafür wurden rund EUR 4,5 Mio. aus den Rücklagen entnommen.
• In Einzelfallen wurden Mittel der Rücklage auch eingesetzt, um das Ressortbudget langfristig zu entlasten, etwa durch den Wechsel von Mietlösungen auf Eigentum (z.B. Amtsgebäude in Berlin). Die Rücklagenentnahme belief sich auf EUR 4,1 Mio.
Ich habe dafür gesorgt, dass die im Beschluss der Bundesregierung von Loipersdorf 2010 vorgesehene Kürzung der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der Austrian Development Agency (ADA) im Jahr 2013 durch die Zurverfügungstellung von zusätzlichen EUR 6,6 Mio. nicht umgesetzt werden musste.
Zudem wurden aufgrund des effizienten und sparsamen Wirtschaftens der ADA Mittel in der Höhe von ca. EUR 450.000,- aus dem Verwaltungsbudget der ADA dem operativen Budget für konkrete Projektarbeit zugeführt.
Darüber hinaus hat das Lebensministerium EUR 7,5 Mio. für Klimafinanzierungen zur Verfügung gestellt und auch aus dem ERP-Fonds des BMF fließen heuer wieder EUR 8 Mio. an die ADA.
Zusätzlich konnten erfolgreich Finanzierungen von verschiedenen anderen Institutionen sichergestellt werden: Insbesondere wurden von der EU-Kommission im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) der ADA für das aktuelle Jahr 2013 etwa EUR 20 Mio. zur Verfügung gestellt, die von der ADA im Rahmen des sogenannten „Indirect Centralised Management“ (ICM) verwaltet werden.
Somit stehen der ADA im aktuellen Jahr 2013 insgesamt mehr als EUR 110 Mio. zur Verfügung. Das ist das höchste Budget, über das die ADA seit ihrer Gründung für die Umsetzung von bilateralen Projekten verfügt.
Ich habe am 27. Mai 2013 einen Vorschlag erarbeiten lassen, um die Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der ADA in den Jahren 2014 bis 2017 auf dem Niveau von 2013 halten zu können. Nach diesem Vorschlag wäre die Finanzierung durch Umschichtungen von anderen Fachressorts sichergestellt. Dieser Vorschlag ist bisher noch nicht umgesetzt.