14602/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0148-I/A/15/2013
Wien, am 18. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14797/J der Abgeordneten Markowitz, Ing. Lugar und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine entsprechenden aussagekräftigen Daten vor.
Frage 2:
Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sind die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG Bundessache nur hinsichtlich der sogenannten Grundsatzgesetzgebung, die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind jedoch ausschließliche Landessache. Diese Daten sind dem Bundesministerium für Gesundheit daher nicht bekannt.
Fragen 3 und 4:
Im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung wird die Gebärdensprache nicht vermittelt. Die postpromotionelle ärztliche Ausbildung sieht die Erlernung der Gebärdensprache derzeit nicht vor. Über die Möglichkeiten bzw. Angebote der Gebärdensprache an den medizinischen Universitäten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Informationen vor.
Eine verpflichtende Verankerung der Gebärdensprache im Rahmen der Ausbildung erscheint im Hinblick auf das primäre Ausbildungsziel der Gesundheitsberufe und die dafür erforderlichen umfangreichen Ausbildungsinhalte weder zweckmäßig noch realisierbar.
Frage 5:
Ich gehe davon aus, dass auch hier die Gebärdensprache gemeint sein sollte und weise darauf hin, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, da die Kosten von der Angebotsdichte und der Nachfrage abhängen.
Frage 6:
Die Kosten hängen von der jeweiligen dienstrechtlichen Regelung in den Landesgesetzen bzw. vom jeweiligen Gehaltsschema ab; eine Beantwortung dieser Frage ist daher nicht möglich.