14609/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0204-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Juli 2013

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14919/J-NR/2013 betreffend geschlossene Klein­schulen, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Einleitend ist festzuhalten, dass der Begriff „Klein- und Bergschulen“ keiner (schulgesetzlichen) Legaldefinition oder anderen klaren begrifflichen Festlegung entspricht, sodass mangels klarer Definition im Grunde eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

Es ist weiters zu bemerken, dass sich Fragen der Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Pflichtschulen, darunter die im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamenta­rischen Anfrage genannten Volksschulen, nach Maßgabe jeweiliger landesrechtlicher Vorschrif­ten richten, im Wesentlichen von den landesausführungsgesetzlich definierten Schülerinnen- und Schülerzahlen abhängen, und in die Vollzugszuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes fallen. Auf die diesbezügliche Kompetenz der Länder im Hinblick auf die (künftige) Entscheidung zur Auflassung von Schulstandorten im Pflichtschulbereich darf daher verwiesen werden.

 

Ein Einblick in die Entwicklung der Pflichtschulstandortstruktur aus der Genehmigung der Stellenpläne der Länder lässt sich auch nicht erschließen, da die Stellenpläne eine Zuteilung von Planstellen (nach den gemäß Finanzausgleichsgesetz geltenden Parametern) für eine bestimmte Schülerinnen- bzw. Schüleranzahl je Bundesland ergibt. Wie diese seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nach Bundesländern zugeteilten Ressourcen am Pflichtschulstandort umgesetzt/verteilt werden, geht nicht aus den Stellen­planaufzeichnungen hervor.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Diesbezüglich ist auf die zusätzlichen Mittel gemäß § 4 Abs. 8 Finanzausgleichsgesetz 2008 hinzuweisen, wonach der Bund den Ländern zusätzlich zur Abgeltung des Aktivitätsaufwandes für Lehrkräfte (100% APS, 50% Berufsschulen) EUR 25 Mio. jährlich zur Abgeltung des Mehr­aufwandes aus Strukturproblemen, der den Ländern durch sinkende Schülerinnen- und Schüler­zahlen und im Bereich des Unterrichts für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen entsteht, zur Verfügung stellt.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.