1461/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0077-I/4/2009                                                  Wien, am 19. Mai 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. März 2009 unter der Nr. 1461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend ABC-Elternführerschein (R) macht Eltern zu Führungskräften – Ver­einsförderungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 sowie 5 bis 8:

Ø     Erhält der Verein Elternwerkstatt von Ihrem Ministerium Fördermittel aus Steuer­geldern?

Ø     Wie hoch sind diese Mittel aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Förde­rungen?

Ø     Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen, die über den Verein Elternwerkstatt an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich geflossen sind?


Ø     Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen, die über den Verein Elternwerkstatt an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich nahestehende Institutionen geflossen sind?

Ø     Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen, die über Ihr Ministerium an Univ. Prof. Dr. Max Frie­drich geflossen sind?

Ø     Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen, die über Ihr Ministerium an Univ. Prof. Dr. Max Frie­drich nahestehende Institutionen geflossen sind?

 

Aus Mitteln der Frauenprojektförderung wurde das im Betreff angeführte Projekt nicht unterstützt.

 

 

Zu den Fragen 3 und 9:

Ø         In welcher Form wird der ABC-Elternführerschein(R) von Ihrem Ministerium als Nachweis einer „richtigen“ Elternschaft angesehen?

Ø         Wie weit ist aus Sicht Ihres Ministeriums Univ. Prof. Dr. Max Friedrich als Klinik­leiter und Gerichtsgutachter der offen gegen die gesetzliche Möglichkeit der ge­meinsamen Obsorge auftritt als Repräsentant und Werbeträger eines „Elternfüh­rerscheines“ tragbar?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeits­bereichs.

 

Zu Frage 4:

Ø       Der Verein benutzt in seiner Presseaussendung und Internetzpräsenz das Bin­nenmajuskel was für sehbehinderte Menschen eine zusätzliche Barriere bedeutet (vgl. Anfragen 1185/J-1194/J XXIV. GP)

Wie weit sind Förderleistungen Ihres Ministeriums für Vereine von für Sehbehin­derte barrierefrei gestalteter Internetpräsenz iSd § 1 E-Government-Gesetz ab­hängig?

 

§ 1 Abs. 3 E-GovG richtet sich nicht an private Vereine.

 

Mit freundlichen Grüßen