14612/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0166-I/A/15/2013

Wien, am 18. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14939/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Borreliose ist derzeit keine meldepflichtige Erkrankung nach dem Epidemiegesetz, meinem Ressort liegen daher keine entsprechenden Daten vor.

 

Frage 4:

In den vergangenen zwei Jahren wurden an insgesamt vier Zentren in Österreich und Deutschland klinische Studien der Phasen I und II mit insgesamt 300 Probanden durchgeführt, welche die Sicherheit und Immunogenität eines neuen Impfstoffkandidaten gegen die Borreliose untersuchten.

 

Frage 5:

Diese Frage lässt sich mangels Unterlagen nicht beantworten. Erst im Zuge eines allfälligen Zulassungsverfahrens werden Daten über die Risiken den Behörden vorliegen.

 

Frage 6:

Klinische Studien der Phasen I und II stellen erste notwendige Forschungsschritte dar. Wie lange die weiteren Untersuchungen (z.B. ob die Impfung tatsächlich vor einer

Erkrankung beim Menschen schützt) dauern werden, und wann mit einer Einreichung der Zulassung bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu rechnen ist, ist nicht absehbar.

 

Fragen 7 und 8:

Sollte ein solcher Impfstoff die Zulassung erhalten, wird im nationalen Impfgremium über eine mögliche Empfehlung im Österreichischen Impfplan beraten werden.

 

Frage 9:

Angelegenheiten der Forschung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Wissenschaft und Forschung.