14621/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0141-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14885/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren gegen Fohnsdorfs Bürgermeister Straner“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4 und 6:
Nach dem mir vorliegenden Bericht des Leiters der Staatsanwaltschaft Leoben sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen. Deren Ergebnisse werden derzeit geprüft. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine detaillierte Beantwortung von Fragen zum Stand und Inhalt des Ermittlungsverfahrens nicht möglich ist, weil das Verfahren noch nicht beendet ist, sodass dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt werden können.
Zu 5:
Der Rechnungshof prüft unter den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, nicht aber die strafrechtliche Relevanz von in diesem Sinne hervorgekommenen Mängeln. Im Strafverfahren kann der Bericht des Rechnungshofes daher lediglich im Sinne einer Anzeige gewertet werden, die Anlass zu weiterführenden Ermittlungen sein kann. Im gegenständlichen Fall stellte der Rechnungshof die seinem Bericht zugrundeliegenden Prüfunterlagen dem ermittelnden Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung nicht zur Verfügung, sodass von diesem die Beiziehung eines Buchsachverständigen angeregt werden musste.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl