14623/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0143-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 14894/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Angela Lueger und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Neufestsetzung des Regelbedarfs gemäß §140 AGBG“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die Berechnung und Valorisierung des sogenannten Regelbedarfs durch die Gerichte, namentlich das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, erfolgt im Rahmen der Bemessung von Unterhaltsansprüchen und damit im Rahmen der unabhängigen Rechtsprechung. Nach meinem Informationsstand ist das Bundesministerium für Justiz in diese, teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Arbeiten nie eingebunden worden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich auf die einzelnen Fragepunkte im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts nicht eingehen kann.

Wien,      . Juli 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl