14626/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0140-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14875/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Konzept zur Unterbringung von ‚geistig Abnormen‘ in der JA Sonnberg“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die Justizanstalt Sonnberg verfügt über 350 Haftplätze. Zum Stichtag 1. Mai 2013 waren 344 Strafgefangene und 3 sonstige Insassen, insgesamt daher 347 Personen in Haft. In der Justizanstalt Sonnberg wird derzeit niemand gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB angehalten.
Diese Justizanstalt hat sich auf die Behandlung von Sexualstraftätern spezialisiert. Derzeit werden rund 100 Sexualstraftäter in der Anstalt angehalten und behandelt. Die strafbaren Handlungen der übrigen knapp 250 Strafgefangenen betreffen in der Regel strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen und gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen.
Der Ausländeranteil in der Justizanstalt Sonnberg beträgt rund 45%.
|
Nationalität |
Anzahl |
|
AFGHANISTAN |
1 |
|
ARMENIEN |
1 |
|
BOSNIEN-HERZEGOWINA |
5 |
|
BULGARIEN |
3 |
|
ERITREA |
1 |
|
GAMBIA |
2 |
|
GEORGIEN |
5 |
|
GUINEA-BISSAU |
2 |
|
HONDURAS |
1 |
|
IRAN |
1 |
|
ISRAEL |
1 |
|
ITALIEN |
1 |
|
JUGOSLAWIEN |
1 |
|
KOSOVO |
2 |
|
KROATIEN |
2 |
|
LIECHTENSTEIN |
1 |
|
MAZEDONIEN |
4 |
|
MEXIKO |
1 |
|
MOLDAWIEN |
1 |
|
NIEDERLANDE |
1 |
|
NIGERIA |
3 |
|
PAKISTAN |
2 |
|
PHILIPPINEN |
1 |
|
POLEN |
16 |
|
RUMÄNIEN |
16 |
|
RUSSLAND |
7 |
|
SERBIEN |
20 |
|
SERBIEN U.MONTENEGRO |
5 |
|
SLOWAKEI |
9 |
|
STAATENLOS |
2 |
|
SUDAN |
1 |
|
SYRIEN |
1 |
|
TSCHECHIEN |
12 |
|
TUNESIEN |
1 |
|
TÜRKEI |
6 |
|
UNGARN |
10 |
Zu 5 bis 8:
Die Justizanstalt Göllersdorf verfügt über 166 Haftplätze. Zum Stichtag 1. Mai 2013 waren 157 Personen in Haft, davon 125 Untergebrachte gemäß § 21 Abs. 1 StGB, 4 Untergebrachte gemäß § 21 Abs. 2 StGB und 28 Strafgefangene. Bei den Untergebrachten gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB betreffen die strafbaren Handlungen im Wesentlichen Delikte gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, gegen fremdes Vermögen und gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.
Bei den Strafgefangenen richten sich die strafbaren Handlungen im Wesentlichen gegen Leib und Leben und gegen fremdes Vermögen.
Der Ausländeranteil bei den Untergebrachten beträgt 27% und bei den Strafgefangenen 61%. Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der ausländischen Insassen zu entnehmen:
|
Nationalität |
Anzahl |
|
AFGHANISTAN |
2 |
|
ARMENIEN |
1 |
|
BOSNIEN-HERZEGOWINA |
2 |
|
DEUTSCHLAND |
2 |
|
GEORGIEN |
2 |
|
GRIECHENLAND |
1 |
|
IRAN |
1 |
|
ISRAEL |
1 |
|
ITALIEN |
1 |
|
JUGOSLAWIEN |
1 |
|
KASACHSTAN |
1 |
|
KOSOVO |
1 |
|
LIECHTENSTEIN |
1 |
|
MALI |
1 |
|
MAZEDONIEN |
1 |
|
NIGERIA |
2 |
|
PAKISTAN |
1 |
|
POLEN |
1 |
|
RUSSLAND |
2 |
|
SERBIEN |
3 |
|
SERBIEN U.MONTENEGRO |
1 |
|
SLOWAKEI |
7 |
|
SPANIEN |
1 |
|
STAATENLOS |
4 |
|
TUNESIEN |
1 |
|
TÜRKEI |
3 |
|
UNGARN |
4 |
|
VEREINIGTE STAATEN |
1 |
|
VIETNAM |
1 |
Zu 9:
Im Herbst 2012 wurden in der Vollzugsdirektion erste Überlegungen dahin gehend angestellt, ob in der Justizanstalt Sonnberg eine Abteilung für Untergebrachte gemäß § 21 Abs. 2 StGB eingerichtet werden könnte. Für das Projekt wurden drei Teilprojektteams sowie eine Feedbackgruppe und eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Die Teilprojektgruppe 1 Vollzug (Administration) setzt sich aus 9 Mitgliedern, die Teilprojektgruppe 2 Betreuung (Psychologische, soziale und medizinische Betreuung) aus 8 Mitgliedern und die Teilprojektgruppe 3 Sicherheit (Unterbringung/Beschäftigung/bauliche Maßnahmen) aus 12 Mitgliedern zusammen.
Die Feedbackgruppe ist für die Evaluierung der Ergebnisse der Teilprojektgruppen sowie für Rückmeldungen über notwendige Anpassungen und Quantifizierungsmaßnahmen an die Steuerungsgruppe zuständig. Die Gruppe umfasst 14 Mitglieder.
Die Steuerungsgruppe ist zuständig für die Koordinierung und Strukturplanung des Projektes. Sie ist Berichtsstelle für die Teilprojektteams und die Feedbackgruppe sowie für die sonstigen Umwelten des Projektes.
Die allfällige Bereitstellung von Ressourcen für das Projekt liegt ebenfalls in der Verantwortung der Steuerungsgruppe. Weiters entsendet die Steuerungsgruppe in jedes Teilprojektteam ein Mitglied.
Begleitet wird das Projekt durch einen externen Berater.
Die Dienststellenausschüsse sind zur Erfüllung der im § 2 PVG normierten Aufgaben eingebunden und werden über alle notwendigen Maßnahmen zeitgerecht informiert. Mitglieder des Dienststellenausschusses arbeiten auch im Projekt mit.
Zu 11 und 14:
· 13. Februar 2013: Installation des externen Beraters der Steuerungsgruppe.
· 13. Februar und 12. März 2013: Festlegung der Ziele des zu erarbeitenden Konzeptes in der Steuerungsgruppe.
· 17. April 2013: Informationsveranstaltungen für die Bediensteten der Justizanstalt Sonnberg und für die Sonnberger Bevölkerung.
· 14. April 2013: Nominierung der Mitglieder der Teilprojektteams und der Feedbackgruppe.
· 6. Mai 2013: Planung des Projektverlaufs durch die Steuerungsgruppe und Terminisierung der Informationsveranstaltung für die Teilprojektteams.
· 28. Mai 2013: Installation der Feedbackgruppe.
· 16. Juni 2013: Installation der Teilprojektteams.
Zu 12:
In diesem frühen Projektstadium wurden – aus ökonomischen Gründen – noch keine Sitzungs- oder Gesprächsprotokolle angelegt.
Zu 13 und 21:
Für die Startveranstaltung des Projekt inklusive Coaching durch den externen Betreuer waren bislang 7.387,56 Euro aufzuwenden. Insgesamt werden die Kosten für die Begleitung des Projektes mit etwa 30.000 Euro veranschlagt.
Zu 15 und 19:
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Unterbringung von bis zu 70 Untergebrachten gemäß § 21 Abs. 2 StGB durch Analyse bestehender Prozesse und Einbeziehung und Anpassungen der in der Justizanstalt Sonnberg bereits vorhandenen Strukturen. Eine Entscheidung über die Unterbringung von Insassen in der Justizanstalt Sonnberg gemäß § 21 Abs. 2 StGB kann erst nach Abschluss des Projektes erfolgen.
Die Arbeit der Projektteams soll bis spätestens 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Zu 16 und 17:
Dazu bestand in diesem frühen Projektstadium noch kein Anlass.
Zu 18:
Ein derartiger Beschluss wurde der Straf- und Maßnahmenvollzugsverwaltung nicht zur Kenntnis gebracht.
Zu 20 und 22:
Diese Fragen stellen sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl