14644/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0086-I/4/2013

Wien, am        Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2013 unter der Nr. 14945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø  Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihnen als Ressortminister durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortmi­nister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Kor­ruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?

Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvor­teile“?

Ø  Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Kleingeschenke bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortmi­nister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Kor­ruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?


Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Großgeschenke“ bzw. „Großvor­teile“?

Ø  Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihrem Staatssekretär gegenüber durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortmi­nister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Kor­ruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?

Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Klein­vorteile“?

Ø  Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Klein­geschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortmi­nister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Kor­ruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?

Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Groß­vorteile“?

Ø  Wer (Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Groß­geschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

 

Strafrechtlich verpönte „ungebührliche Vorteile“ im Sinne des § 305 StGB wurden weder mir noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Büros in Aussicht ge­stellt oder „ausgelobt“. Das gilt auch für sonstige Vorteile zur Vornahme oder Unter­lassung eines Amtsgeschäftes oder zur Beeinflussung der Amtsführung.

 

Im Übrigen verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu den Fragen 15 bis 21:

Ø  Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staats­sekretärs durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmit­gliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?

Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Klein­vorteile“?

Ø  Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinetts­mitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Klein­vorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

Ø  Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmit­gliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen


Ø  als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?

Ø  Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Groß­vorteile“?

Ø  Wer(Unternehmen, Personen) hat Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Großge­schenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros haben im angefragten Zeitraum keine Geschenke entgegengenommen.

 

Zu Frage 22:

Ø  Welche sonstigen „Klein- und Großgeschenke“ bzw. „Klein- und Großvorteile“ wurden seit dem 1.1.2013 gegenüber anderen Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts ausgelobt?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Mit freundlichen Grüßen