14644/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.07.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0086-I/4/2013
Wien, am Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2013 unter der Nr. 14945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Ø Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihnen als Ressortminister durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
Ø Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Kleingeschenke bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
Ø Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihrem Staatssekretär gegenüber durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
Ø Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
Ø Wer (Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Strafrechtlich verpönte „ungebührliche Vorteile“ im Sinne des § 305 StGB wurden weder mir noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Büros in Aussicht gestellt oder „ausgelobt“. Das gilt auch für sonstige Vorteile zur Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes oder zur Beeinflussung der Amtsführung.
Im Übrigen verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14944/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu den Fragen 15 bis 21:
Ø Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
Ø Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Ø Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen
Ø als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
Ø Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
Ø Wer(Unternehmen, Personen) hat Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros haben im angefragten Zeitraum keine Geschenke entgegengenommen.
Zu Frage 22:
Ø Welche sonstigen „Klein- und Großgeschenke“ bzw. „Klein- und Großvorteile“ wurden seit dem 1.1.2013 gegenüber anderen Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts ausgelobt?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14944/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen