14648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0208-III/4a/2013 |
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Wien, 24. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14954/J-NR/2013 betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB, die die Abg. Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 22:
Strafrechtlich verpönte, „ungebührliche“ Vorteile im Sinn des § 305 StGB wurden weder mir noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kabinetts in Aussicht gestellt oder „ausgelobt“. Das betrifft auch sonstige Vorteile zur Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes oder zur Beeinflussung der Amtsführung.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts den dienst- und strafrechtlichen Vorgaben entsprechend agieren. Weiters wird dazu auch auf die „Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012“ mit weiteren Erläuterungen des Bundesministeriums für Justiz, abrufbar unter http://www.justiz.gv.at/internet/file/2c948485398b9b2a013c6764c78f2bfb.de.0/korrstraeg_fibel_webversion.pdf, sowie das Informationsangebot auf der Website des Bundeskanzleramtes – Öffentlicher Dienst https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/korruptionspraevention/index.html hingewiesen.
Nachdem in diesem Zusammenhang häufig das Austauschen von Gastgeschenken im zwischenstaatlichen Verkehr releviert wird, ist anzumerken, dass diese grundsätzlich Teil der
Repräsentationsaufgaben eines Funktionsträgers sind und daher strafrechtlich nicht erfasst werden.
Es ist bei offiziellen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern im internationalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, etwa Fachbücher, CDs, Kalender, Nippes oder verbrauchbare Gegenstände wie Blumen und Süßigkeiten zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden. Diese werden aus Höflichkeit gegeben und nicht in der Absicht, auf die Tätigkeit des Empfängers Einfluss zu nehmen.
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden keine detaillierten Aufzeichnungen über die gewidmeten Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten wie vorstehend erwähnt geführt. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre, insbesondere im Hinblick auf den materiellen Wert der Gegenstände und in Relation zum Nutzen derartiger Aufzeichnungen, nicht gerechtfertigt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.