14650/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0151-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14972/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Salzburger Finanzaffäre“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt war Gegenstand eines bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gegen MMag. Dr. G. M. geführten Ermittlungsverfahrens, welches auf Basis der damaligen Informationen mangels Anfangsverdachtes – zufolge der in der Entscheidung 1 Präs 2690-2113/12i des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes vom 11. Juni 2012 formulierten Richtlinien – ohne Durchführung von Ermittlungen zurückgelegt wurde.


Zu 3 bis 5:

Die in der Anfrage enthaltene Sachverhaltsdarstellung wurde zum Anlass genommen, das vorgenannte Verfahren amtswegig fortzusetzen und anhand der neuen Tatsachen und Beweismittel einer ergänzenden Überprüfung zu unterziehen.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl