14651/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.07.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2013 unter der Zl. 14946/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 22:
Es wurden weder mir, noch dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Kabinette jemals strafrechtlich verpönte, ungebührliche Vorteile im Sinne des § 305 StGB in Aussicht gestellt. Das gilt auch für sonstige Vorteile zur Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes oder zur Beeinflussung der Amtsführung.
Gleichzeitig möchte ich festhalten, dass bei offiziellen Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern im internationalen Kontext, insbesondere im nicht-europäischen Raum, ein Austausch von Gastgeschenken noch durchaus weit verbreitet ist. Diese Gastgeschenke werden aus Höflichkeit gegeben und nicht in der Absicht, auf die Tätigkeit des Empfängers Einfluss zu nehmen. Dabei handelt es sich insbesondere um Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßigkeiten.
Sollte es sich ausnahmsweise um ein wertvolleres Ehrengeschenk handeln, so wird dieses dem BMeiA zur Kenntnis gebracht und als Bundesvermögen erfasst. Seit 1. Jänner 2013 wurde etwa vom Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate anlässlich seines Besuches in
Österreich ein Teppich übergeben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMeiA wurden im selben Zeitraum vereinzelt Gebetsteppiche, Uhren oder elektronische Geräte (zB ein Tablet) als Ehrengeschenk übergeben.
Alle Ehrengeschenke werden als Bundesvermögen erfasst. Mit Verordnung, BGBl. II Nr.
118/2013, habe ich verfügt, dass diese Ehrengeschenke für karitative Zwecke zu veräußern sind.
Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMeiA über die Neuregelungen im Dienst- und Strafrecht umfassend und detailliert informiert sind, wurde die Fibel des Bundesministeriums für Justiz zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 auch allen Dienststellen des BMeiA im Ausland übermittelt.