14656/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0079-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 01. August 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und
Kollegen vom 05. Juni 2013, Nr. 14985/J, betreffend der Fisch-Quote der
Europäischen Union
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Juni 2013, Nr. 14985/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Sachverhalt ist bekannt. Rückwürfe stellen eine Verschwendung dar und gehen zu Lasten der nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresressourcen.
Ende Mai 2013 wurde nach Verhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament (EP) und der Kommission daher eine politische Einigung über die Grundverordnung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erzielt.
Dieser Rechtstext, der noch der formalen Annahme durch Rat und EP bedarf, sieht eine stufenweise Eliminierung der Rückwurfpraxis durch eine entsprechende stufenweise wirkende Anlandeverpflichtung vor. Beginnend mit 2015 und spätestens am 1. Jänner 2019 müssen alle kommerziell gefangenen Arten angelandet werden, in Summe werden ca. 95 % der Fänge betroffen sein. Nur in sehr eingeschränktem Bereich gibt es Ausnahmen, z.B. wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass es sehr schwierig ist, Steigerungen bei der Selektivität zu erreichen.
Somit wurde ein Rückwurfverbot vereinbart.
Zu Frage 4:
Vor einigen Jahren hat die FAO eine umfassende Bewertung von weltweiten Rückwurfdaten vorgenommen und festgestellt, dass die globale Rückwurfrate ungefähr 8 % der jährlichen Gesamtfangmenge betrug. Damit lagen die Gesamtrückwürfe bei ca. 6,8 Mio. Tonnen. Die FAO schätzte weiter, dass 1,3 Mio. Tonnen an Rückwürfen auf den Nordostatlantik entfielen. Diese Schätzung reichte bis 2005 zurück und wird auch heute noch am häufigsten zitiert. Es ist anzunehmen, dass sich die aktuelle Rückwurfrate nicht sehr verändert hat und daher nach wie vor bei ca. 8 % liegt. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Fangmengen in der EU von jährlich 6 Mio. Tonnen bewegen sich die Gesamtrückwurfmengen der EU-Flotten in der Größenordnung von 500.000 – 1 Mio. Tonnen. Die höhere Zahl beruht auf einer Rückwurfrate von 20 %. Es ist jedoch zu beachten, dass das Rückwurfausmaß von Region zu Region beträchtlich variiert.
Zu Frage 5:
Ich habe mich seit Beginn der Diskussionen über die Reform der GFP – die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge im Juli 2011 vorgelegt – für eine Lösung der Rückwurf-/Bei-fangproblematik eingesetzt. Die Ende Mai 2013 erzielte politische Einigung (siehe Beantwortung der Fragen 2 und 3) wurde von den Verhandlungspartnern und auch von Greenpeace begrüßt. Damit sind die Weichen für eine verantwortungsvolle Fischereipolitik der Europäischen Union gestellt.
Der Bundesminister: