14657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0080-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 01. August 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Martina Schenk, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 06. Juni 2013, Nr. 15001/J, betreffend Sicherstellung

                        transparenter und lobbying-freier Strukturen in den ausgegliederten

                        Einrichtungen gemäß UG 42

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen vom 06. Juni 2013, Nr. 15001/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Die Überwachung erfolgt durch die jeweils vorgeschriebenen Einrichtungen wie Aufsichtsrat, Kuratorium, etc.

Grundsätzlich betreffen die gegenständlichen Fragen das operative Geschäft der Einrichtungen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellations­recht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe


der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Es wird jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 BHG bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, bzw. verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, hingewiesen.

 

Der Bundesminister: