14658/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0081-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 01. August 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15016/J, betreffend Umsetzung des

                        SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode

                        im Bereich der europäischen Land- und Forstwirtschaft

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15016/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Verhandlungen auf europäischer Ebene über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden auf Ratsebene beim Agrarministerrat in Luxemburg vom 24. - 26.6.2013 abgeschlossen. Ebenso wurde das TRILOG-Verfahren zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem RAT am 26.6.2013 finalisiert. Die Zustimmung des Plenums des Europäischen Parlaments ist im September 2013 zu erwarten.

 


Zu Frage 2:

 

Die „neue GAP“ wird mit dem Antragsjahr 2015 in Kraft treten. Für 2014 sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Verhandlungen über die „neue GAP“ – GAP 2020 begannen mit der Vorlage des sogenannten Optionenpapiers am 18.11.2010. Diesem folgten die GAP-Legislativvorschläge, welche von der Europäischen Kommission am 12.10.2011 beschlossen und veröffentlicht wurden.

 

Seither wurden die Interessen der österreichischen Bäuerinnen und Bauern bei folgenden Verhandlungen vertreten:

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Der Schwerpunkt in der auslaufenden Legislaturperiode lag in der Verteidigung der Österreichischen GVO-Anbauverbote und der Initiative zur Durchsetzung eines verbindlichen Selbstbestimmungsrechtes der Mitgliedstaaten auf ein regionales  Anbauverbot für GVOs in der EU. Hiezu legte die Europäische Kommission am 13. Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag an den Rat vor. Der Vorschlag der Kommission zur Selbstbestimmung findet breite Unterstützung der Mitgliedstaaten, jedoch scheiterte ein Abschluss vorerst am Widerstand von D, F, UK, SK und ES. Nachdem es der Dänischen Ratspräsidentschaft 2012 trotz erheblicher Vermittlungsversuche mit Unterstützung von Österreich nicht gelang einen Kompromisstext zwischen den Mitgliedstaaten auszuverhandeln, kündigte die nächste Ratspräsidentschaft (Litauen) an, die Verhandlungen dazu wieder aufzunehmen. Auch wenn die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, gelang es zumindest den gentechnikfreien Anbau in Österreich abzusichern.

Zur Dokumentation wird eine chronologische Auflistung der zahlreichen Aktivitäten auf EU-Ebene vorgelegt:

 


4.12.2008: Beim Umweltministerrat wird eine vereinfachte Einrichtung von GVO-freien Zonen für den Anbau unterstützt, ebenso die Schlussfolgerungen der franz. Präsidentschaft zu GVOs, die wesentliche Elemente zur Verschärfung der GVO-Zulassung enthalten.

 

Am 2.3.2009 wurden im Umweltministerrat die österr. Verbots-Verordnungen betreffend Mais MON810 und T25 erfolgreich verteidigt.

 

Am 23.3.2009 wurde beim Rat Landwirtschaft die Forderung der Niederlande nach dem Selbstbestimmungsrecht der MS bezüglich des Anbaus unterstützt und eine österr. Initiative mit Tischvorlage angekündigt.

 

Am 7.5.2009 wurde mit Amtskollegen aus 11 weiteren MS (PL, M, LUX, LV, IRL, H, GR, F, CZ, CY, BG) ein französisches Schreiben unterschrieben, welches die EFSA und die EK auf diverse gravierende offene Fragen bei der Neubewertung von MON810 aufmerksam macht. Ziel dieses Schreibens war auch, eine bevorstehende rasche Aufhebung des frz. Anbauverbotes hiezu zu vermeiden. Dieses ist bis heute aufrecht.

 

Am 25.6.2009 wurde im Umweltministerrat eine Initiative unter Vorlage einer Note, die von den Delegationen NL, BG, CY, GR, HU, IRL, LV, LT, LUX, MT, PL und SI mitgetragen wird, unter dem Titel „ A Way Forward“ gestartet. Ziel der Initiative ist die rechtliche Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes der MS auf einen GVO-freien Anbau. Die Note wurde außerdem von FR und DE unterstützt, kein MS äußert sich definitiv ablehnend.

 

19.10.2009: es wurde beim Landwirtschafts-Ministerrat gegen die Zulassung von Mais MON88017, MON89034 und 59122xNK603 gestimmt.

 

14.-16.12.2009: Anlässlich des Berichtes von NL über die GVO-Konferenz in Den Haag wurde die EK, unter Berufung auf die Aussage von EK Präsident Barroso, daran erinnert, dass die EK möglichst bald Vorschläge für die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes der MS zu GVO-Anbau vorlegt.

 

22. Februar 2010: Kommissar Dalli beim Rat-LW wird um rasche Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes ersucht. Dieser versichert, dass bereits ein Vorschlag zur Umsetzung in Ausarbeitung ist.

 

4. März 2010: Schreiben von Ö an die Kommissare Dalli, Potocnik und Ciolos betreffend die Vorlage eines rechtlich verbindlichen Selbstbestimmungsrechtes.

 


10. Juni 2010: Anlässlich eines bilateralen Treffens mit Kommissar Dalli wird das Thema Selbstbestimmung angesprochen. Dalli kündigte entsprechende Vorschläge an den Rat an. Am 13. Juli 2010 beschloss die EK die Vorlage eines Vorschlages an den Rat betreffend die Verankerung des Selbstbestimmungsrechtes der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein regionales Anbauverbot von GVOs (VO-Vorschlag).

 

29. Juni 2010: Österreich stimmte beim Landwirtschafts-Ministerrat gegen die Zulassung von Mais 59122x1507xNK603, Mais 1507x59122, MON88017xMON810, MON89034xNK603, Mais Bt11 und Mais Bt11xGA21.

 

27. September 2010: Beim Landwirtschafts-Ministerrat wird der Vorschlag der EK betreffend das Selbstbestimmungsrecht unterstützt und der EK zugestimmt, dass es dadurch aus österreichischer Sicht zu keinen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in der EU führen wird.

 

14. Oktober 2010: Beim Umwelt-Ministerrat wird die vollständige Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen von 2008 unterstützt und die EK aufgefordert, eine Liste mit konkreten Begründungsmöglichkeiten für Anbauverbote vorzulegen.

 

20. Dezember 2010: Beim Umwelt-Ministerrat wird die Fortsetzung der Beratungen einer ad hoc Ratsarbeitsgruppe GVO gefordert und die Ankündigung der EK begrüßt, eine Liste mit potenziellen Begründungsmöglichkeiten für Anbauverbote in der HU Präsidentschaft vorzulegen.

 

14. März 2011: Beim Umwelt-Ministerrat wird insbesondere die Berücksichtigung von Umweltaspekten, sozio-ökonomischen Gründen und der öffentlichen Meinung im Hinblick auf eine Begründung von regionalen Anbauverboten gefordert.

 

17. März 2011: Österreich stimmte beim Landwirtschafts-Ministerrat gegen die Zulassung von Baumwolle GHB614, Mais MON89034xMON88017 und Mais 1507 (Erneuerung der Zulassung).

 

21. Juni 2011: Beim Umwelt-Ministerrat, wo ein Fortschrittsbericht der EK zum Dossier Selbstbestimmungsrecht gelegt wurde, wird auf eine Beschlussfassung dieses Vorschlags gedrängt.


 

16. Dezember 2011: Beim Landwirtschafts-Ministerrat wird gegen die Zulassung der GVO-Maise MIR604xGA21, MIR604xGA21xBt11 und MIR604xBt11 sowie Baumwolle 281-24-235x3006-210-23 gestimmt.

 

19. Dezember 2011: Beim Umwelt-Ministerrat werden jene MS, die sich bislang zögerlich zum Selbstbestimmungsrecht  für einen GVO-freien Anbau äußerten, ihre Entscheidungsfindung zu beschleunigen gedrängt. Besonders wichtig sei die Wiederaufnahme der „ergänzenden umweltpolitischen Ziele“ in die Liste der opt-out Gründe.

 

9. März 2012: Beim Umweltministerrat wird der Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft zum Selbstbestimmungsrecht der MS für den GVO-Anbau (der Vorschlag erlangt keine qualifizierte Mehrheit) unterstützt.

 

24. September 2012: Anlässlich des Landwirtschafts-Ministerrates wird mit dem französischen Amtskollegen ein Arbeitsgespräch im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht (FR spricht sich nach wie vor dagegen aus) geführt.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

 

Zu den besagten Verhandlungen mussten, abgesehen von den dem Ressort zugehörigen Fach- und Rechtsbeamten des Ressorts, keine weiteren Expertinnen bzw. Experten befasst oder Gutachten eingeholt werden. Hinsichtlich der Beurteilung von Zulassungsanträgen zu GVOs ist das BMG zuständig.

 

Der Bundesminister: