14661/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0175-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14966/J vom 4. Juni 2013 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Im Februar 2009 wurde auf höchster politischer Ebene die Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ eingerichtet. Ziel war die Erarbeitung von Konsolidierungsvorschlägen auf Basis der Arbeiten des Rechnungshofes und des Staatsschuldenausschusses zum Thema Verwaltungsreform. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (vertreten durch die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen beziehungsweise ab Frühjahr 2011 durch den Staatssekretär und die Bundesministerin für Finanzen) gehören die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich (vertreten jeweils durch die Landtagspräsidenten) als politische Entscheidungsträger sowie der Präsident des Rechnungshofes und die Leiter des IHS und WIFO als Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe an. Die Arbeitsgruppe hat seit 2009 elfmal getagt.
Expertengruppen wurden beauftragt, Problemanalysen zu den einzelnen Arbeitspaketen vorzunehmen. In diesen Expertengruppen waren Expertinnen und Experten des
Rechnungshofes, WIFO, IHS, Staatsschuldenausschusses und KDZ vertreten. Sechs Problemanalysen zu den Bereichen „Pensionen“, „Bildung“, „Effizienz der Verwaltung“, „Effizienz des Förderwesens“, „Gesundheit und Pflege“ sowie „Aufgabenreform und Strukturbereinigung“ wurden vorgelegt.
Zu den von der Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ anerkannten Problemen wurden in der Folge eigene Vorbereitungsgremien, die mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften und Expertinnen und Experten aus Rechnungshof, WIFO, IHS, KDZ sowie Staatsschuldenausschuss besetzt waren, mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beauftragt. In den Bereichen „Pensionen“, „Bildung“, „Effizienz der Verwaltung“, „Effizientes Förderwesen“ und „Aufgabenreform und Strukturbereinigung“ wurden der Arbeitsgruppe konkrete Lösungsvorschläge vorgelegt.
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen gesetzt:
• Schulverwaltung: Schaffung eines neuen Schulleiter- beziehungsweise Schulleiterinnenprofils, Mitverwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern in Bundesschulen, Neuregelung der Schulaufsicht
• Effizienz der Verwaltung: Einsparpotential von jährlich rund 100 Millionen Euro durch die Umsetzung von Verwaltungsreformprojekten in den Bereichen eGovernment, Support und ressortspezifisch
• Pensionen: Einsparpotential von rund 550 Millionen Euro durch die im öffentlichen Bereich durchgeführten Pensionsreformen
• Förderwesen: Aufbau der Transparenzdatenbank, um klare Strukturen in den langjährig gewachsenen Förderdschungel zu bringen
• Gesundheitswesen und Pflege: Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG und Gesundheitsreformgesetz 2013, um eine gemeinsame, integrierte, sektorenübergreifende Planung und Steuerung sicherzustellen, den Grad an Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung zu erhöhen und eine sektorenübergreifende Finanzierung aufzubauen; durch das Pflegegeldreformgesetz 2012 erfolgte die Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund und die Reduktion der Entscheidungsträger von 303 auf sieben
• Aufgabenreform: Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung auf Länderebene; Reduktion der Mitbefassungen
Reformen werden aber auch unabhängig von den Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ erarbeitet und umgesetzt, von denen exemplarisch die
Haushaltsrechtsreform, die Initiative „Verwaltungskosten senken“, die Deregulierungsinitiative und der Abbau von Doppelgleisigkeiten und bürokratischem Aufwand wie zum Beispiel im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit, Asyl und Fremdenwesen und Polizeireform hervorgehoben werden. Weitere Reformen, wie zum Beispiel die Konsolidierung des Personalstandes, wurden mit den Konsolidierungspaketen beschlossen und umgesetzt.
Zu 7.:
Neben den in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5750/J vom 16. Juni 2010 genannten Arbeits- und Unterarbeitsgruppen, auf deren Tätigkeit oben bereits eingegangen wurde, wurde im Sinne des Auftrages im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode eine Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassengesetzes eingerichtet, die sich im Frühjahr 2009 unter Teilnahme der Sozialpartner einschließlich Pensionisten-Vertretern in mehreren Sitzungen ausführlich mit dem Pensionskassensystem und insbesondere auch mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise beschäftigt hat. Diese Arbeitsgruppe hat dem Bundesministerium für Finanzen am 26. Mai 2009 ihren Endbericht präsentiert. Die Arbeitsgruppe hat mehrere Vorschläge unterbreitet, die das Pensionskassensystem in Zukunft einerseits attraktiver machen und andererseits auch eine bessere Absicherung der Erwartungen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bewirken sollen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auch auf die Belebung des Wettbewerbes, einerseits zwischen den Pensionskassen, andererseits auch gegenüber anderen Vorsorgeprodukten, gelegt. Dadurch sollen bessere Entscheidungsmöglichkeiten für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit unterschiedlichen Ertrags- und Sicherheitserwartungen geschaffen werden. Am 28. Juli 2009 hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Bericht des damaligen Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Kenntnis genommen, in dem neben den konsensualen Vorschlägen der Arbeitsgruppe als wesentliche Maßnahme zur Systemstabilisierung die Einführung weiterer Sicherheitselemente in ihren Grundzügen festgeschrieben wurden. Die Umsetzung der Arbeitsergebnisse erfolgte mit der PKG- und BPG-Novelle BGBl. I Nr. 54/2012. Diese PKG-Novelle bietet neue Vorteile für alle Gruppen: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den flexibleren Varianten der Veranlagung. Die Unternehmen können nun mit fixen und variablen Beiträgen die Gestaltung der Beitragsleistung den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der jeweiligen Situation ihres Unternehmens anpassen. Für die Pensionistinnen und Pensionisten sieht die Reform nicht nur die Möglichkeit der Sicherheitspension, sondern auch erweiterte Mitbestimmung in den Aufsichtsräten der Pensionskassen vor. Darüber hinaus steigert eine Ausweitung der
Informationsrechte die Transparenz des Systems weiter und erhöht so die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Anbieter.
Die weiters eingerichtete Arbeitsgruppe
zur Prüfung der Einführung einer Stabilitätsabgabe für
Banken beschäftigte sich unter anderem mit Fragen zur Bemessungsgrundlage
und wettbewerbsneutralen Ausgestaltung einer Stabilitätsabgabe. Sie trat
in wechselnder Zusammensetzung zusammen, wobei sie aus Vertreterinnen und
Vertretern der FMA, OeNB, WKO, Kreditwirtschaft und des BMF bestand. Entgelt
für die Teilnahme an der AG gab es keines. In Umsetzung der Ergebnisse
dieser AG wurde das Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von
Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz), BGBl. I
Nr. 111/2010, erlassen. Dieses ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Die Stabilitätsabgabe sieht eine Beteiligung des Finanzsystems, das von
den Maßnahmen der Republik zur Stabilisierung der Finanzmärkte und
Banken erheblich profitiert hat, an den Kosten der Krise vor. Außerdem
werden Lenkungseffekte erzielt, indem risikoreichere Finanzierungsinstrumente
besteuert werden, was indirekt die systemische Finanzmarktstabilität
fördert.
Mit freundlichen Grüßen