14662/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0024-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 4. Juni 2013 unter der Nr. 14970/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend lückenhafte Anfragebeantwortung und weitere Fragen zur Mittelverwendung des Verkehrssicherheitsfonds (VSF; „Wunschkennzeichen-Fonds“) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie erklären Sie, dass Sie in der Beantwortung der Anfrage 12999/J XXIV.GP über weite Strecken anstelle einer Antwort auf die Tätigkeitsberichte des VSF verweisen, obwohl diese die konkret erfragten Informationen in den allerwenigsten Fällen auch enthalten?

 

Die Tätigkeits-/Geschäfts- und Jahresberichte einzelner Tätigkeitsbereiche des bmvit dienen der Information der interessierten Öffentlichkeit und werden dementsprechend aufbereitet. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird bei Fragen, die an das bmvit gerichtet werden, welche Informationen betreffen die bereits in einem der oben genannten Berichte dargelegt werden, durch einen Verweis auf den entsprechenden Bericht beantwortet.


Zu Frage 2:

Ø  Die für die Verkehrssicherheitskampagne 2009/10 „Alkohol am Steuer“ beschlossene Summe beträgt laut VSF-Tätigkeitsbericht 2009 3,5 Mio Euro, laut VSF-Tätigkeitsbericht 2010 4 Mio Euro. Die Zahlung betrug 2009 It zwei einander widersprechenden Angaben im VSF-Tätigkeitsbericht 2009 1,84 Mio oder 2,47 Mio, der VSF-Tätigkeitsbericht 2010 weist 2,49 bezahlte Euro-Mio aus. Über die konkrete Verwendung dieser Gelder enthalten die Berichte keinerlei Informationen.

Wie erklären Sie angesichts dieser widersprüchlichen Angaben die „Richtigstellungs“-Aussage Ihres Generalsekretärs (07.11.2012), wonach „in den Geschäftsberichten die Zahlungen aus dem Verkehrssicherheitsfonds für die Kampagne eindeutig ausgewiesen (sind)?

 

Das Gesamtvolumen der Kampagne belief sich auf € 4.441.984,75. Aufgrund von Zuschüssen von der Wiener Städtische, KfV und AUVA im Gesamtwert von € 1.510.000,-- wurden vom bmvit insgesamt € 2.931.984,75 der Kampagne finanziert. Davon stammen € 2,49 Mio aus dem VSF und der Rest aus dem Budget der für Informations- und PR-Angelegenheiten zuständigen Abteilung „Information und Dokumentation, Protokoll“ des bmvit.

Die von meinem Ressort tatsächlich investierte Summe lag somit wesentlich unter dem ursprünglichen Maximalvolumen. Geringfügige Änderungen aufgrund konkreter Beauftragungen konnten nicht im Vorhinein abgeschätzt werden.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Die Ausschreibung für die Kampagne „Alkohol am Steuer“ von 2009 war vor allem auf Spots für Fernsehen, Hörfunk etc fokussiert. Offensichtlich wurden im Zuge der Umsetzung der Kampagne jedoch andere Schwerpunkte gesetzt und Mittel massiv von Schaltungen dieser Spots in Richtung Inserate in (v.a. bestimmten, aus U-Ausschuss etc bekannten) Printmedien verlagert.

            a) Welche Gewichtung – qualitativ und kostenmäßig – hatten die einzelnen Medien laut             Ausschreibungsunterlagen und Agenturbriefing(s)?

            b) Welche Aufteilung der in dieser Kampagne eingesetzten Mittel auf die Medien Kino, Fernsehen, Hörfunk, Printmedien/Inserate, Plakate wurde im Einzelnen umgesetzt? Wir           ersuchen um Angabe der jeweiligen Gesamtsummen sowie um Untergliederung auf die            einzelnen Sender, Zeitungen, Zeitschriften etc.

 

In der Ausschreibung unter Punkt 6 (Medien) wurde das Medien-Konzept der Kampagne in grundlegenden Zügen dargelegt:

„Basierend auf einem klassischen Medien-Mix gekoppelt mit New Media und neuen kreativen Werbeformen, soll diese Kampagne getragen werden und so ins Bewusstsein der Bevölkerung gelangen und dort verankert werden.“

 

Dazu wurde in folgenden Medien geschaltet:

ORF TV und Radio, ATV, SevenOneMedia, RMS Radio Marketing Service, Cinecom – Kinowerbung, Autobahnplakate, Rolling Boards und Buswerbung ( 1.161.473,41 Euro)


sowie in Printmedien: ahs aktuell, Auto Touring, Bezirksblätter, Biber, Bundesländer Tageszeitungen, Der Standard, Die ganze Woche, Die Presse, Falter, Fleisch, Freie Fahrt, Heute, Kleine Zeitung, Kronen Zeitung, Kurier, Medianet Verlag (Contentportal medianet), Nightline, NÖN, Österreich, Verkehr, Verlagsgruppe News, VOR-Magazin, weekend Magazin, Wien live, Wr. Bezirksblatt (2.213.067,75 Euro)

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie erklären Sie, dass eine Person aus Ihrem Kabinett im Zuge des zentralen Vergabetermins der VSF-Kampagne „Alkohol am Steuer“ unmissverständlich signalisiert hat, dass die ursprünglich zweitgereihte, einem bekanntermaßen SPÖ-nahen Agenturkonglomerat zugehörige Bieterin gewinnen müsse?

 

Bei der eigenverantwortlichen Durchführung von Vergabeverfahren durch die BBG (im Auftrag des bmvit) ist die BBG als vergebende Stelle für die korrekte Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich. Dies ist auch in dieser Angelegenheit der Fall.  

 

 

Zu Frage 5 und 7:

Ø  Rund um die „Alkohol am Steuer“-Kampagne läuft zwischen der in der 1. Runde der Vergabe erstgereihten und der da noch zweit-, nach der 2. Runde jedoch mit einem sehr ähnlichen Spot zu deutlich höheren Kosten plötzlich als „Bestbieterin“ erstgereihten Bieterin im Hinblick auf mutmaßliche Urheberrechtsverstöße/Plagiate ein Handelsgerichtsverfahren.

Wie erklären Sie, dass im Hinblick auf dieses Handelsgerichtsverfahren Mitglieder der Vergabekommission von einer bereits im Vergabeverfahren prominent aktiven Person aus Ihrem Kabinett vehement dazu angehalten wurden, dort nicht auszusagen, sodass letztlich nur ein – unbefristet beamteter und weisungsfreier – Mitarbeiter des Ressorts dort aussagte?

Ø  Wie erklären Sie vor diesem Hintergrund die interessante Aussage, dass „das BMVIT in keinen gerichtsanhängigen Rechtsstreit rund um die angesprochene Kampagne involviert“ sei, wie in einer BMVIT-Aussendung von 29.10.2012 behauptet?

 

Das bmvit hat im angesprochenen Verfahren keine Parteistellung. Da dem bmvit über den aktuellen Verfahrensstand keine Informationen vorliegen, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.   

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Ist es Zufall, dass ebendieser Ressortmitarbeiter daraufhin zeitnah seine Tätigkeit für den VSF beenden musste?

 

Der Ressortmitarbeiter wurde nicht abgesetzt; nach mehr als 10-jähriger intensiver Tätigkeit hat er sich auf eigenen Wunsch aus der Geschäftsführung des VSF zurückgezogen, jedoch ist er weiterhin in der Begleitung/Betreuung der VSF-Projekte tätig und auch im Beirat vertreten.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Laut einer „Kabinetts-Verfügung“ vom 19.11.2007 können Projekte, die „in begründeten Einzelfällen“ (!) nicht dem VSF-Beirat vorgelegt werden, nach einer Vorbegutachtung durch eine ausschließlich ressortintern beschickte VSF-Jury direkt von Frau Bundesministerin genehmigt werden.


Wie erklären Sie, dass über Gelder des VSF längst nicht mehr nur wie in der Kabinetts-Verfügung von Herbst 2007 formuliert „in begründeten Einzelfällen“, sondern mehrheitlich ohne Befassung des VSF-Beirats entschieden wird?

 

Gemäß § 131a KFG 1967 kann sich der/die Bundesminister/in für Verkehr, Innovation und Technologie erforderlichenfalls der sachverständigen Beratung eines Beirates bedienen. Dies ist beispielsweise bei Förderungen im Rahmen der VSF-Ausschreibungen der Fall. So wurden im Zug der 2. VSF-Ausschreibung "aufmerksam?konzentriert?unterwegs" insgesamt 46 Projekte durch den Beirat begutachtet und die 9 besten Projekte – gemäß Punkt 2.8.2.5 der VSF-Richtlinien - zur Genehmigung empfohlen. Der Beirat ist jedoch ein beratendes Gremium und es besteht keine Bindung an seine Empfehlungen.

 

Auch im Rahmen des aktuellen 3. VSF-Calls "Vorsicht • Kinder • Rücksicht" werden derzeit 42 Projekte durch die Mitglieder des VSF-Beirats begutachtet und die besten Projekte zur Genehmigung empfohlen.

 

Zu Frage 9:

Ø  Was sind die jeweiligen Hintergründe der zuletzt häufigen Änderungen der Richtlinie, in deren Rahmen der VSF arbeitet und auf deren Basis die Gelder des VSF vergeben werden sollen?

 

 

Mit GZ BMVIT-329.001/0002-II/ST2/2011 wurden die bereits im Jahr 1999 unter Verkehrsminister Dr. Caspar Einem erlassenen Richtlinien auf eine neue zeitgemäße Basis gestellt und sind mit 17. Mai 2011 in Kraft getreten.

 

Die VSF-Richtlinien werden nunmehr folgenden Ansprüchen gerecht:

·    Darstellung der Rechtsgrundlagen für Förderungen und Werkverträge

·    Abstimmung mit den vom BMF herausgegebenen und verbindlich anzuwendenden „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“

·    Abstimmung mit dem BVergG 2006

·    Darstellung der Beirats- und Jurybestimmungen

·    Prozessorientierte Darstellung des Ablaufs

 

2012 waren einige kleine Änderungen erforderlich, die Folgendes betreffen:

 

Allgemeines:

·    Anpassung an die neue Geschäftseinteilung des bmvit

·    Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann

·    Tippfehlerbereinigung


Änderungen konkreter Punkte:

 

Die derzeit geltenden VSF-Richtlinien sind unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen am 28. September 2012 in Kraft getreten.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Wie erfolgt die Information des VSF-Beirats bzw. aller seiner Mitglieder über die einzelnen Entscheidungen der VSF-Jury und deren Grundlagen – zB finanzieller Art – konkret, so dass alle Beirats-Mitglieder über alle Verkehrssicherheitskampagnen „in vollem Umfang informiert“ (vgl. BMVIT-Aussendungen 27./28.10.2012) sind?

 

Die Information der Beirats-Mitglieder erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des VSF-Beirats.

 

Zu Frage 11:

Ø  Wie erklären Sie, dass die Inseratenvergabe im BMVIT zwar in Ihrem Kabinett gestaltet und entschieden, anders als in anderen Ressorts formal aber bei einer einzelnen Fachsektion angesiedelt ist, deren befristet bestellter Leiter, dessen Wiederbestellung offenbar einen Preis hatte, diese Vorgaben abzusegnen hat – somit rein intern und von einer Stelle mit wenig Bewegungsspielraum bei dieser Prüfung „genau geprüft und als korrekt beurteilt“ wird?

 

Gemäß Geschäftseinteilung des bmvit liegt die Zuständigkeit für Informations- und PR-Angelegenheiten und ähnlicher Aufgaben in der Abteilung Präsidium 2 der Sektion I. Dementsprechend erfolgt die Wahrnehmung dieser Aufgabe - in Abstimmung mit dem Kabinett und unter Genehmigung der zuständigen Sektionsleitungen - in der genannten Fachabteilung.

 

 

Zu Frage 12:

Ø  Wie erklären Sie, dass Sie zur offensichtlich (siehe U-Ausschuss, Fragen 31 und 32 der Parl. Anfrage 12999/J XXIV.GP, laufende staatsanwaltschaftliche Erhebungen,… ) brisanten Frage der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Inseratenvergaben im BMVIT keine unabhängige, sondern nur eine interne Prüfung beauftragt haben?

 

Dem bmvit ist es ein wesentliches Anliegen die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in jeglichem Handeln zu berücksichtigen. Im Falle des Anscheines einer


Nichteinhaltung dieser Grundsätze erfolgt in einem ersten Schritt eine interne Prüfung. Sofern im Rahmen dieser internen Prüfung keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Nichteinhaltung gefunden werden, wird von einer externen Prüfung abgesehen.

 

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Können Sie bestätigen, dass bei Inseraten-Vergaben des BMVIT die – angesichts der beträchtlichen Volumina für bestimmte Medien und Verlage umso mehr gebotenen – Rabatte immer aktiv geltend gemacht und ausgeschöpft wurden?

Ø  Wenn nein: In welchen Fällen wurden a) Inseratenschaltungen und/oder b) Medienkooperationen jeweils ohne Geltendmachen und/oder ohne vollständige Rabattausschöpfung umgesetzt?

Die Rabatte wurden immer aktiv geltend gemacht und ausgeschöpft.

 

 

Zu Frage 15:

Ø  Zur Frage nach Evaluierungsprojekten „zu Erfolg und Wirkung der aus VSF-Mitteln finanzierten Kampagnen, Inseratenvergaben, Medienkooperationen u.dgl.“ und nach der öffentlichen Einsehbarkeit ihrer Ergebnisse in 12999/J XXIV.GP antworteten Sie in 12743/AB XXIV.GP: „Alle gewünschten Informationen sind dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen.“ Eine Nachschau in den VSF-Geschäftsberichten ergibt zB für 2009 keinerlei derartige Information; für 2010 zwar einige Evaluierungen unter den Projekten, jedoch nur eine Überschrift „Verkehrssicherheitskampagne 2008 Evaluierung“ samt Auftragnehmer und Bestellbetrag, aber ohne jede inhaltliche Info; für 2011 zwei Hinweise auf Evaluierungsprojekte, die sich jedoch nur mit Einzelprojekten vorhergehender Jahre und nicht mit den „Kampagnen, Inseraten, Medienkooperationen u.dgl.“ befassten, nach denen gefragt war; für 2012 zwei Evaluierungsprojekte (desselben Auftragnehmers), wovon sich eines zwar auf das von einer großen und ebenfalls kritikwürdiger Kampagne begleitete Thema Rettungsgasse bezog, diese Kampagne war jedoch – soweit bekannt – nicht über den VSF finanziert worden, danach war also ebenfalls nicht gefragt.

Wie erklären Sie angesichts dieser dürftigen bis nicht existenten einschlägigen Fakten in den VSF-Tätigkeitsberichten Ihre unter Verweis auf diese Berichte erfolgte Antwortverweigerung zu Kampagnen-Evaluierungsprojekten in der Anfragebeantwortung 12743/AB XXIV.GP?

 

Inhaltliche Informationen über die Tätigkeiten des VSF und die vom VSF finanzierten Projekte werden neben weiteren straßenverkehrssicherheitsrelevanten Inhalten jährlich im Jahresbericht publiziert, welcher auf der Homepage des bmvit bereitgestellt ist (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/programm/index.html).

Der Jahresbericht 2012 kann erst nach Vorliegen der Verkehrsunfallstatistik 2012 online gestellt werden.

 

 

Zu Frage 16:

Ø  2008 wurden für eine Kampagne „Erst denken dann lenken“, durchgeführt von demselben Agentur-Konglomerat wie die Licht-am-Tag-Inseratenkampagne und die Alkohol-am-Steuer-Kampagne, über direkte Genehmigung des damaligen Ressortchefs Werner Faymann ohne Beiratsempfehlung 2 Mio Euro aus dem VSF-Budget vorgesehen. Offenbar handelte es sich dabei nicht um die gleichlautende weltweite Straßensicherheitskampagne von FIA/ÖAMTC und Bridgestone incl. alljährlicher Reifenprüf-Aktion, auch von gerichtlichem Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung ist in diesem Fall (noch) nichts bekannt.


In einem Medienbericht vom Mai 2013 wird dazu jedoch Ihr Kabinett zitiert: „Im Büro von Verkehrsministerin Doris Bures heißt es, dass damit verschiedenste Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt bezahlt wurden.“

a) Wie erklären Sie, dass Ihrem Kabinett zufolge mit den für eine konkrete Verkehrssicherheitskampagne beschlossenen Mitteln – im Übrigen fast die Hälfte der insgesamt in jenem Jahr genehmigten Mittel für VSF-Projekte – „verschiedenste Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt“ bezahlt wurden?

b) Wer im BMVIT hat konkret diese mit den Richtlinien des VSF nicht in Deckung zu bringende Vorgehensweise veranlasst?

c) Welche „Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt“ wurden konkret aus diesem Topf finanziert?

d) Welche Summe wurde dafür jeweils investiert?

e) Welche Medien bzw. Verlage waren konkret im Einzelnen die Nutznießer der entsprechenden Inseraten-Kampagnen?

 

Die Verkehrssicherheitskampagne 2008 stand unter den Motto „Erst denken dann lenken“ und umfasste Informationen zu den Themen „Ausreichend Abstand halten“, „Kein Achterl zu viel trinken“, „Tempolimits einhalten“, „sich nicht ablenken lassen“, die in folgenden Medien mit einem Budget von 1.210.269,06 Euro geschaltet wurden:

 

Auto Touring, BAHNmax, Bezirksjournal, Bezirksmagazin, Biber, Der Motor, Der österr. Journalist, Die Ganze Woche, Die Presse, Extradienst, Falter, Feuerwerk, Freie Fahrt, Heute, Kinomontag 2008, Kleine Zeitung, Kommunal, Live, M*Magazin, Mediaprint Kurier und Kronen Zeitung, Monat, NEWS, Newsgruppe, Nightline, Öffentl. Sicherheit, Österreich, Polizei, Report Plus, Signale Welt, Standard, Tageszeitungen Bundesländer, Tele, Unternehmer, VCÖ-Magazin, Vormagazin, Weekend, Wiener Bezirksblatt, Wiener Bezirkszeitung, Wien-Live, Wiener Zeitung.