14674/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. August 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0168-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15018/J
betreffend „Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich der Familien- und Jugendpolitik“, welche die
Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Angelegenheiten des Jugendschutzes sind den Ländern vorbehalten. Auf meine Initiative hin fanden mehrere Arbeitsgespräche mit Vertreter/inne/n der Länder, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und Jugendanwälte, der Elternvereine, der Wirtschaftskammer und der zuständigen Ministerien statt, bei denen
Vorschläge für einheitliche Standards betreffend Ausgehzeiten, Aufenthalts-verbote, Alkohol- und Tabakkonsum sowie Medienschutz ausgearbeitet wurden. Trotz zahlreicher und intensiver Bemühungen konnte jedoch kein Kompromiss erzielt werden, weil einzelne Länder nicht bereit sind, von ihren geltenden
Regelungen abzugehen und stattdessen etwa ins Treffen führen, dass eine
Anpassung an die Regelungen der an sie angrenzenden Nachbarstaaten von
größerem Interesse sei.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Studie zum Familienlastenausgleich in Österreich erstellt, mit der auch die Struktur des Familienlastenausgleichsfonds untersucht wurde. Das IHS hat dabei die Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds analysiert und deren Familienrelevanz beurteilt.

 

Die Beurteilungskriterien gliedern sich zum Ersten in den zentralen Kernbereich des Familienlastenausgleichs - Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld - samt zusätzlich familienrelevanter Leistungen des Ressorts wie beispielsweise Frei-fahrten, Schulbücher, Familienhärteausgleich, zum Zweiten in den Bereich der bedingt familienrelevanten Leistungen - Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen,    Unterhaltsvorschüsse, Schülerunfallversicherung -, zum Dritten in den Bereich der teilweise familienrelevanten Leistungen, wie beispielsweise Teilersatz für Aufwendungen für Wochengeld, Pensionsbeiträge, Kindererziehungszeiten, und zum Vierten in den Bereich der nicht familienrelevanten Leistungen, wie          beispielsweise Krankenversicherungsbeitrag vom Kinderbetreuungsgeld.

 

Um mittel- bzw. langfristig den Gestaltungsspielraum für Familienleistungen aus dem Familienlastenausgleich zu erhöhen und mit dem Fokus auf Kernaufgaben mehr Transparenz und Kostenwahrheit zu schaffen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in der Folge Verhandlungen mit allen anderen von der Finanzierung betroffenen Ressorts, also Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundes-ministerium für Justiz und Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, aufgenommen. Mangels Finanzierungsalternativen konnten diese Verhandlungen bislang nicht abgeschlossen werden.

 

Dessen ungeachtet hat sich infolge der Konsolidierungsmaßnahmen die En-twicklung des Familienlastenausgleichsfonds ab dem Jahr 2012 jedoch positiv gestaltet. Im Jahr 2012 gab es bei der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds wieder einen Überschuss, und nach den aktuellen Hochrechnungen kann, unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Familienbeihilfe, im Jahr 2019 davon ausgegangen werden, dass der Familienlastenausgleichsfonds wieder schuldenfrei sein wird.