14675/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. August 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0170-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15019/J       betreffend „Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Rahmenbedingungen für Unternehmer und Unternehmensgründer verbessern“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Knapp 140.00 Personen haben in den Jahren 2008 bis 2012 in Österreich den Schritt in die Selbstständigkeit gemacht. Im aktuellen "Global Entrepreneurship Monitor" liegt Österreich beim Anteil jener Personen, die gerade ein Unternehmen gegründet haben oder demnächst eines gründen wollen, auf dem guten fünften Platz innerhalb einer vergleichbaren Gruppe von 24 entwickelten Industrie-nationen Europas, Asiens und Amerikas. Diese starke Gründungsaktivität ist ein positives Signal für den Standort Österreich, aber auch ein klarer Auftrag, den Unternehmergeist im Land weiter zu unterstützen.

 

Zunächst ist auf die in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15020/J aufgelisteten Initiativen zu verweisen. Weiters sind an diesbezüglichen Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich meines Ressorts etwa zu nennen:

 

Neugründer und Betriebsübernehmer sind von sämtlichen Anmeldegebühren   befreit, also u. a. von Stempelgebühren, Firmenbucheintragungsgebühren,    Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbs- oder Gesellschaftssteuer. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das „Neugründungsförderungsgesetz“  (NeuFöG). Weiters werden Gründer, die im Gründungsjahr auch schon Arbeitsplätze schaffen, bei den Lohnnebenkosten entlastet (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauförderung,    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Kammerumlage II der    Wirtschaftskammer). Durch die 2011 beschlossene Novelle des NeuFÖG können Jungunternehmer die Befreiung von bestimmten Lohnnebenkosten nicht mehr nur im ersten, sondern auch im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung in Anspruch nehmen. Dabei entfallen die Dienstgeberbeiträge zur Wohnbau-förderung, zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage für maximal zwölf Monate.

 

Neben dem bewährten Angebot der aws von der Phase der (Vor)Gründung eines Unternehmens bis hin zu Internationalisierungsvorhaben geht die im Jänner 2013 gestartete, mit € 110 Mio. dotierte Jungunternehmeroffensive in diese     Richtung und ist speziell auf junge, innovative Unternehmen ausgerichtet. Zwei einander ideal ergänzende Fonds - der aws-Gründerfonds und der aws-Business Angel Fonds - unterstützen Gründer in der besonders schwierigen Anfangsphase und bieten ihnen eine alternative Finanzierungsform zu marktkonformen Konditionen. Diese Initiative ergänzt die bisher implementierten Programme zur Ver-besserung der Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben durch Bereitstellung von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel und schließt eine Finan-zierungslücke in diesem Marktsegment.

 

Mit 1. Jänner 2012 wurden wesentliche Änderungen bei der Jungunternehmerförderung vorgenommen. Hier gibt es eine auf die Projektgröße und             Förderungshöhe abgestimmte Dreiteilung in einen Jungunternehmerscheck (für Projekte von € 5.000 bis € 20.000), in eine Förderung mit Jungunternehmer-prämie in Verbindung mit einem ERP-Kleinkredit (für Projekte von € 10.000 bis € 100.000) und in die TOP-Jungunternehmerprämie (für Projekte ab € 100.000). Im neuen ERP-Jahresprogramm steigt das für Unternehmen abrufbare ERP-Kreditvolumen um € 40 Mio. auf € 600 Mio. Dazu werden die Fixzinsen um ein Drittel auf nur mehr 1% gesenkt. Besonders attraktiv für Gründer sind die 2009 eingeführten ERP-Kleinkredite, also Kredite von € 10.000 bis € 100.000. 2013 ist im ERP-Fonds ein Kreditvolumen in Höhe von € 50 Mio. für Kleinkredite          reserviert. Das bewährte Haftungsinstrumentarium für Jungunternehmer wird unverändert angeboten. Im Frühjahr 2013 wurden 6.000 neue Kreativ-wirtschaftsschecks im Wert von € 5.000 angeboten. Die Schecks bieten inno-vativen Klein- und Mittelbetrieben einen zusätzlichen Anreiz für die Zusammenarbeit mit Kreativen. Damit soll die Nachfrage nach kreativwirtschaftlichen      Leistungen weiter erhöht und auch regional verbreitert werden.

 

Konkrete Vorteile bringt auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend forcierte GmbH-Reform. Die Senkung des Mindeststammkapitals von € 35.000 auf € 10.000 macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver, erleichtert die rasche Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle und verhindert damit auch Abwanderungen ins Ausland. Damit verbunden ist auch eine Ab-senkung der Mindestkörperschaftsteuer von € 1.750 auf € 500 pro Jahr. Die   Notar- und Rechtsanwaltskosten, die bei Gründung einer GmbH anfallen, werden um zumindest 50 Prozent sinken. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung. Die GmbH-NEU ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

 

Das Unternehmensserviceportal (USP) bietet seit 1. Oktober 2010 rund um die Uhr an zentraler Stelle Informationen und Tipps zu behördlichen Aspekten  unternehmerischer Tätigkeit, etwa zu Gründung eines Unternehmens, Steuern, Firmenbuch oder gesetzlichen Neuerungen. Zusätzlich können zahlreiche      Formulare abgerufen, Amtswege online erledigt oder die zuständige Behörde   gefunden werden. Mit einem zentralen One-Stop-Shop können Unternehmen damit die für sie relevanten Informationen abfragen sowie ihre Informationsverpflichtungen rasch und effizient abwickeln. Im Zuge der Errichtung des USP   wurde eine Lösung für „einfache“ Unternehmensgründungen, in Form von um-fassender Information und einem bundesweit einheitlichen Online-Formular, umgesetzt. Durch die „Unternehmensgründung online“ können Bürger, die sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen möchten, auf geprüfte Inhalte zurückgreifen und sich dadurch Zeit und Geld ersparen. Zusätzlich zum Informationsangebot und dem Online-Formular werden Tipps rund um die Unter-nehmensgründung sowie wertvolle Hinweise zu den Fördermöglichkeiten ge-geben.

 

Ein weiteres klassisches Verwaltungsreformprojekt betrifft die Neugestaltung des Zentralen Gewerberegisters durch das Bundesministerium für Wirtschaft,  Familie und Jugend in Kooperation mit den Bundesländern. Aufgrund der bestehenden komplexen Struktur und wird ein Neudesign der bundeseinheitlichen     E-Government-Anwendung „Zentrales Gewerberegister NEU“ bei gleichzeitiger Integration von derzeit dezentralen Führungsprozessen des Gewerberechts angestrebt. Dieses ermöglicht insbesondere eine anwenderfreundliche und bundesweit einheitliche Gewerbeanmeldung im Zusammenwirken mit dem USP. In Zukunft soll nur mehr ein Register statt bisher 14 existieren, was wesentlich zur Senkung der Verwaltungskosten beitragen wird. Durch eine Verbesserung der Funktio-nalität und Anwenderfreundlichkeit kann ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz und Nutzung geleistet werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des "Small Business Act" für Europa und der Mitteilung zur Industriepolitik wurde am 9. Jänner 2013 die Mitteilung der Europäischen Kommission "Aktionsplan Unternehmertum - Den Unternehmergeist in      Europa neu entfachen" vorgelegt. Er enthält eine erneuerte Vision und zeigt eine Reihe von Maßnahmen auf, welche sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Förderung des Unternehmertums in Europa ergriffen   werden sollten. Dabei werden drei Aktionsschwerpunkte verfolgt: Ausbau der  unternehmerischen Bildung, Schaffung des erforderlichen Umfelds sowie Rollenvorbilder und An­sprechen einzelner Zielgruppen (z. B. Frauen, Jugendliche,    Migranten, Senioren). Die 2012 gestartete Kooperation der Projekte           „Schüler/innen gründen Unternehmen“ (JUNIOR Achievement – Young Enter-prise, Mini Enterprises) und „Unternehmerführerschein®“ führt etwa  zu einer nachhaltigen Verankerung von Knowledge, Skills and Competences. Laut        WIFI/WKO steigert die reale Erfahrung als Jungunternehmer/in in einer JUNIOR Company die Gründungsbereitschaft nachweislich um 15% bis 20 %. Österreichweit nehmen derzeit pro Jahr rund 6.000 Schüler/innen der Sekundarstufe II aus Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen an    beiden Projekten teil.

 

Das Projekt SV- und Steuerrechner-App wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit WKO und SVA abgeschlossen. Der SV- und Steuer-Rechner berechnet in einer pauschalierten Form die im aktuellen Jahr der Selbstständigkeit anfallende Sozialversicherung nach dem GSVG und dem FSVG sowie die Einkommensteuer und gibt somit Selbstständigen einen Überblick über die im laufenden Jahr zu erwartenden Sozialversicherungs- und Einkommensteuervorschreibungen. Außerdem berechnet die App die eventuell in Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der geschätzten Jahresumsätze abzüglich der Jahresaufwände.

 

Umfassende Informationen bietet auch der Business Guide, eine Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend in Zusammenarbeit mit der WKÖ. Die Broschüre bietet in der mittlerweile 14. Auflage einen gut strukturierten Überblick über die dichte Beratungslandschaft in Österreich und          präsentiert die vielfältigen Gründerinitiativen.