14678/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0182-I/A/15/2013

Wien, am   2. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14980/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Fallbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und Amtsgeheimnis.

 

Fragen 2 und 3:

Vorab ist anzumerken, dass die Umgebungsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

Grundsätzlich wird nach einer Meldung einer Tuberkuloseerkrankung von diesem jeweiligen Indexfall ausgehend die Umgebungsuntersuchung entsprechend der österreichischen Leitlinie vorgenommen. Beim erweiterten Kreis werden nur diese Personen und nicht deren Familienangehörige untersucht.

 

Fragen 4 bis 6:

Nach der EU-weit einheitlich festgelegten Dokumentation erfolgt eine Erfassung nach Wohnbezirken, nicht aber nach Schulen oder Kindergärten. Eine Beantwortung dieser Fragen kann daher nicht erfolgen.