14678/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0182-I/A/15/2013
Wien, am 2. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14980/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Fallbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und Amtsgeheimnis.
Fragen 2 und 3:
Vorab ist anzumerken, dass die Umgebungsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.
Grundsätzlich wird nach einer Meldung einer Tuberkuloseerkrankung von diesem jeweiligen Indexfall ausgehend die Umgebungsuntersuchung entsprechend der österreichischen Leitlinie vorgenommen. Beim erweiterten Kreis werden nur diese Personen und nicht deren Familienangehörige untersucht.
Fragen 4 bis 6:
Nach der EU-weit einheitlich festgelegten Dokumentation erfolgt eine Erfassung nach Wohnbezirken, nicht aber nach Schulen oder Kindergärten. Eine Beantwortung dieser Fragen kann daher nicht erfolgen.