1468/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0129-III/4a/2009 |
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Wien, 19. Mai 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1597/J-NR/2009 betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien, die die Abg. Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1541/J-NR/2009 verwiesen.
Zu Frage 2:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben im Jahr 2007 zehn Lehrlinge ihre Ausbildung mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung abgeschlossen; im nachgeordneten Bereich (direkt nachgeordnete Dienststellen und die Schulbehörden des Bundes) 40 Lehrlinge.
Zu Frage 3:
Sechs Lehrlinge wurden nach Beendigung der Lehre im Jahr 2007 in der Zentralleitung als Vertragsbedienstete aufgenommen; im nachgeordneten Bereich neun Lehrlinge.
Zu Frage 4:
In der Zentralleitung haben im Jahr 2008 11 Lehrlinge ihre Ausbildung mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung abgeschlossen; im nachgeordneten Bereich 63 Lehrlinge.
Zu Frage 5:
Sechs Lehrlinge wurden nach Beendigung der Lehre im Jahr 2008 in der Zentralleitung als Vertragsbedienstete aufgenommen; im nachgeordneten Bereich 16 Lehrlinge.
Zu Fragen 6 bis 8:
Seitens der Zentralleitung ist geplant, im September 2009 fünf weitere Lehrlinge aufzunehmen. Somit werden zusätzlich drei neue Lehrstellen geschaffen. Von den im nachgeordneten Bereich für 2009 geplanten Aufnahmen von insgesamt 65 Lehrlingen sind derzeit 33 noch offen.
Zu Frage 9:
In der Zentralleitung wird der Lehrberuf „Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin“ erlernt; im nachgeordneten Bereich neben „Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin“ auch ADV/IT, Gastgewerbe und Metall.
Zu Frage 10:
In der Zentralleitung wird ein Lehrling ausgebildet, der nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt; im nachgeordneten Bereich fünf Lehrlinge.
Zu Fragen 11 und 12:
Die Lehrlinge haben die Möglichkeit, parallel zur Lehrausbildung die Berufsreifeprüfung („Berufsmatura“) abzulegen. Für den Lehrling fallen hierfür keine Kosten an, da sie weder Kursbeiträge, noch Prüfungsgebühren zu bezahlen haben.
In diesem
Zusammenhang wird grundsätzlich auf das Förderprogramm „Berufsmatura:
Lehre und Reifeprüfung“ hingewiesen. Ziel dieses
Förderprogramms ist es, jungen Menschen durch Bildung bessere Jobchancen
zu eröffnen sowie einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen zu leisten. „Berufsmatura:
Lehre mit Reifeprüfung“ bedeutet, dass Jugendliche mit einem
Lehr- oder Ausbildungsvertrag, auch jene die in Ministerien ausgebildet werden,
entgeltfrei Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung besuchen
können und im Zusammenhang mit der Novelle des
Berufsreifeprüfungsgesetzes im Jahre 2008 nunmehr parallel zur Lehre
bereits drei der vier vorgesehenen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung
ablegen können. Das im Juni 2008 vom Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur entwickelte Fördermodell sieht eine Lehrgangsplatz-Finanzierung
(maximal EUR 6.000,00 pro Lehrling) vor und wird über
Trägerorganisationen der Bundesländer abgewickelt, welche auch das
Kursgeschehen vor Ort organisieren. Das Bildungsangebot erfreut sich hoher
Akzeptanz bei den Jugendlichen, da diese Verbindung von Lehre und
Reifeprüfung den Lehrlingen ein breites Spektrum beruflicher Perspektiven
sowie vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.