14684/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0187-I/A/15/2013
Wien, am 2. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15010/J der Abgeordneten Markowitz und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Seitens meines Ministeriums wurde eine Ärzteausbildungsreformkommission eingerichtet, um ein entsprechendes Ausbildungskonzept zu erarbeiten, welches den umfangreichen Anforderungen des heutigen Standes der Wissenschaft und dem Bedarf an bestmöglicher Versorgung der Patientinnen und Patienten Rechnung tragen soll. Die österreichische Ärztekammer ist in dieser Kommission vertreten. Daher sind auch alle relevanten Anliegen der österreichischen Ärztekammer in das Ausbildungskonzept eingeflossen. Neben wesentlichen Verbesserungen zur Qualifikation in den jeweiligen fachlichen Ausbildungsinhalten wird in der Ärzteausbildungsreformkommission auch die Frage der Ausbildung in Lehrpraxen und der Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert.
Derzeit ist die Ausbildung im Fach „Allgemeinmedizin“ in der Dauer von 6 Monaten auf Grund von EU-Richtlinien in Lehrpraxen oder entsprechenden Einrichtungen von Krankenanstalten, die der medizinischen Erstversorgung dienen, zu absolvieren.
Laut den Berechnungen der Reformkommission, die sich aus den Daten der Krankenanstalten, der Österreichischen Ärztekammer und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ergeben, sind max. 250 Lehrpraxen für den extramuralen Bereich notwendig. Die Forderung nach einer Erhöhung auf 450 Lehrpraxis-plätze ist nicht nachvollziehbar.
2013 fördert das Bundesministerium für Gesundheit wieder Lehrpraxisstellen mit insgesamt € 859.455,--,das entspricht 639 Lehrpraxis-Monate. Dieser Betrag wird auf die einzelnen Landesärztekammern aufgeteilt. In den letzen Jahren wurde der Betrag jedoch nie zur Gänze ausgeschöpft.
Frage 4:
Bei einer Finanzierung der Lehrpraxen müsste man das monatliche Bruttogehalt basierend auf dem Durchschnitt der Einstiegsgehälter von Turnusärzt/inn/en in den Bundesländern als Basis verwenden. Auf Wunsch der Österreichischen Ärztekammer wurden in der Reformkommission Berechnungen auf Basis von 30 Wochenstunden und einem monatlichen Bruttogehalt von € 1.650,-- (exkl. Nachtdienste und Sa./So.-Dienste) angestellt, die zu einer Kostenschätzung von ca. € 3 Mio. führten. Bei Finanzierung durch die öffentliche Hand ist es unablässig, dass diese auch die Planung und Verteilung der Turnusärztinnen und -ärzte steuert.
Die Ärzteausbildungsreformkommission beschäftigt sich darüber hinaus auch mit einer bundesweiten Qualitätsevaluierung von Lehrpraxen.