14685/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0209-III/4a/2013 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 31. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14976/J-NR/2013 betreffend „offene“ TBC an Schulen, die die Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Zur Abklärung des im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage erhobenen Vorwurfs hat sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem Stadtschulrat für Wien in Verbindung gesetzt und es wurde eine Stellungnahme der Schulleitung eingefordert. Nach den nunmehr vorliegenden Informationen wurde von der Schulleitung kein Sprechverbot für Schüler erteilt und darauf verwiesen, dass der gesamte Ablauf in Verbindung mit den TBC-Untersuchungen bei der Magistratsabteilung 15 der Stadt Wien lag.
Zu Fragen 3 bis 28:
Das Durchführen von Erhebungen und Untersuchungen in Verbindung mit dem Auftreten von TBC obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Magistraten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden (§ 6 ff Tuberkulosegesetz). Weder verfügen die Schulbehörden über damit in Verbindung stehende Daten, noch sind sie als nicht mit Fragen der Gesundheit befasste Stellen berufen, mit derartigen Daten zu verfahren. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten verwiesen, das gemäß § 4 Epidemiegesetz zu führen ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.