14685/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0209-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 31. Juli 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14976/J-NR/2013 betreffend „offene“ TBC an Schulen, die die Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2:

Zur Abklärung des im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage erhobenen Vorwurfs hat sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem Stadtschulrat für Wien in Verbindung gesetzt und es wurde eine Stellungnahme der Schulleitung eingefordert. Nach den nunmehr vorliegenden Informationen wurde von der Schulleitung kein Sprechverbot für Schüler erteilt und darauf verwiesen, dass der gesamte Ablauf in Verbindung mit den TBC-Untersuchungen bei der Magistratsabteilung 15 der Stadt Wien lag.

 

Zu Fragen 3 bis 28:

Das Durchführen von Erhebungen und Untersuchungen in Verbindung mit dem Auftreten von TBC obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Magistraten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden (§ 6 ff Tuberkulosegesetz). Weder verfügen die Schulbehörden über damit in Verbindung stehende Daten, noch sind sie als nicht mit Fragen der Gesundheit befasste Stellen berufen, mit derartigen Daten zu verfahren. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten verwiesen, das gemäß § 4 Epidemiegesetz zu führen ist.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.