14686/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0210-III/4a/2013 |
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Wien, 31. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14981/J-NR/2013 betreffend TBC-Fall an einer Wiener Handelsakademie, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Durchführen von Erhebungen und Untersuchungen in Verbindung mit dem Auftreten von TBC obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Magistraten in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden (§ 6 ff Tuberkulosegesetz).
Zu Fragen 2 und 3:
Es obliegt den Gesundheitsbehörden über Art, Umfang und Reichweite von Maßnahmen zu bestimmen, die in Verbindung mit TBC-Erkrankungen zu ergreifen sind (§ 6 ff Tuberkulosegesetz). Weder verfügen die Schulbehörden über damit in Verbindung stehende Daten, noch sind sie als nicht mit Fragen der Gesundheit befasste Stellen in der Lage, Prognosen im Sinne der Fragestellung abzugeben. Insofern wären jedwede weiteren Ausführungen zu dem angesprochenen Thema rein spekulativ.
Zu Fragen 4 bis 6:
Auf die Ausführungen zu Fragen 2 und 3 wird hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird weiters auf das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten verwiesen, das gemäß § 4 Epidemiegesetz zu führen ist.
Die Bundesministerin: