14687/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/212-III/4a/2013
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 5. August 2013
|
|
|
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14998/J-NR/2013 betreffend Sicherstellung
transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten
Einrichtungen gemäß UG 31, die die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen
und Kollegen am 6. Juni 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Die Überwachung erfolgt durch die jeweils vorgeschriebenen
Einrichtungen wie Aufsichtsrat,
Kuratorium, etc.
Grundsätzlich betreffen die gegenständlichen Fragen das
operative Geschäft der Einrichtungen. In diesem Zusammenhang weise ich
darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug
auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die
Rechte des Bundes
(z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und
die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf
die Tätigkeit der Organe der juristischen Person
bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).
Die gegen-ständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von
Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung.
Sie sind daher grundsätzlich nicht vom
Interpellationsrecht umfasst.
Ich weise jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 BHG bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist bzw. verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und Anstalten öffent-lichen Rechts.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.