14687/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

                                                     BMWF-10.000/212-III/4a/2013

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 5. August 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14998/J-NR/2013 betreffend Sicherstellung
transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 31, die die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Die Überwachung erfolgt durch die jeweils vorgeschriebenen Einrichtungen wie Aufsichtsrat,
Kuratorium, etc.

 

Grundsätzlich betreffen die gegenständlichen Fragen das operative Geschäft der Einrichtungen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug
auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes
(z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person
bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegen-ständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom
Interpellationsrecht umfasst.


Ich weise jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 BHG bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist bzw. verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und Anstalten öffent-lichen Rechts.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.