14691/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2013 unter der Zl. 15008/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG12“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Überwachung erfolgt durch die gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Einrichtungen und die Teilnahme von VertreterInnen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) an diesen Gremien. Für alle in der Folge angeführten ausgegliederten Einrichtungen gilt, dass sie der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen sowie auf explizite Anfrage auch durch das Generalinspektorat des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten geprüft werden können.
Im Fall der Diplomatischen Akademie Wien als Anstalt öffentlichen Rechts ist das Kuratorium das im DAK-Gesetz 1996 bestimmte Überwachungsgremium.
Die Überwachung der Austrian Development Agency (ADA) und der Österreich- Instituts GmbH obliegt dem jeweiligen Aufsichtsrat.
Aufsichtsorgan des Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) ist das Kuratorium.
Diese Fragen betreffen das operative Geschäft der ausgegliederten Einrichtungen und keinen Gegenstand der Vollziehung des BMeiA. Als solche sind sie daher nicht Gegenstand des Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Ich weise jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 BHG bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, bzw. für verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und Anstalten öffentlichen Rechts hin.