14699/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0084-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 06. August 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15013/J, betreffend Umsetzung des

                        SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode

                        im Bereich der nationalen Land- und Forstwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15013/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Sowohl der biologisch bewirtschaftete Flächenanteil als auch der Anteil der Biobetriebe hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Der biologische Flächenanteil an der Landwirtschaftlichen Nutzfläche ist von 17% im Jahr 2006 auf 20% im Jahr 2012 gestiegen. Im Jahr 2012 wurden 16% aller landwirtschaftlichen Betriebe von Biobäuerinnen und Biobauern bewirtschaftet, im Jahr 2006 waren es 13%. Der wertmäßige Marktanteil der Bioprodukte im Lebensmitteleinzelhandel ist von 5% im Jahr 2007 auf 7% im Jahr 2012 gestiegen. Aber auch der Gesamtabsatz (inkl. Exporte, Direktvermarktung usw.) stieg in den letzten Jahren beträchtlich.

 

Leistungsabgeltungen für Bio-Betriebe und BIO-Anteil an der jeweiligen Maßnahme:
Flächenzahlungen:

 

 

 

2007

2011

Mio. € BIO

% Bioanteil an Maßnahme

Mio. € BIO

% Bioanteil an Maßnahme

EBP, 1. Säule

103

14%

133

18%

Ländliche Entwicklung gesamt

213

23%

277

24%

ÖPUL gesamt

135

26%

168

31%

ÖPUL "Biologische Wirtschaftsweise"

85

100

Sonstige Mn. ÖPUL

50

67

Ausgleichszulage

68

25%

73

27%

Summe

654

 

818

 

 

Projektbezogene Zahlungen (v.a. LE-Sonstige):

 

 

 

2007

2011

Mio. € BIO

%Bio

Mio. € BIO

%Bio

Investförderung Betriebe

22

19%

21,6

23%

Niederlassungsprämie Betriebe

4,7

57%

4,1

22%

Markt *): M123+124+132+133

3

11%

3,8

22%

LE-Sonstige gesamt 

34

36

Nationale Förderungen (Bund+Land)

1,7

1,2

 

65,4

 

66,7

 

*) Fußnote zur Tabelle:

M 123 … Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

M 124 … Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Techniken

M 132 … Teilnahme von LandwirtInnen an Lebensmittelqualitätsregelungen

M 133 … Informations- und Absatzförderung

 

Mit ein Grund für diese positive Entwicklung waren die Förderungen für die biologische Landwirtschaft. Insbesondere das ÖPUL sorgte für die Anerkennung der Umweltleistungen, der Anteil der Biobäuerinnen und Biobauern am ÖPUL stieg von 26% auf 31%. Alleine aus der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ erhalten die Biobäuerinnen und Biobauern rund 100 Mio €. Aber auch andere ÖPUL Maßnahmen sind sehr bedeutend wie etwa die Begrünung von Ackerflächen, Mahd von Steilflächen, seltene Nutztierrassen und seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen.

 

Zu Frage 3:

 

Jede Maßnahme der Ländlichen Entwicklung hat das Ziel den ländlichen Raum zu stärken. Durch das Programm LE 07-13 wurden von 2007 bis 2012 ca. 6,5 Mrd. € an Fördermitteln überwiegend an die Landwirtschaft und die regionale Wirtschaft in ländlichen Regionen ausbezahlt. Die Hauptanliegen des Programmes sind:

  1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssektors:

Dazu zählen besonders die Maßnahmen: Niederlassungsprämie, Modernisierung und Erhöhung der Wertschöpfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

  1. Sicherung der Produktions- und Lebensgrundlagen:

Dafür wirkt besonders die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die Agrarumweltmaßnahme ÖPUL, Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes.

  1. Produktion sicherer, qualitativ hochwertiger Lebensmittel:

Dazu zählen die Förderung der Teilnahme von Landwirtinnen und Landwirten an Lebensmittelqualitätsregelungen, Informations- und Absatzförderung aber auch Maßnahmen im Rahmen der Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Betrieben die der Verbesserung der Qualitäts- und Hygienebedingungen dienen.

  1. Steigerung der Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum:

Dazu zählen besonders Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten; Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, Förderung des Fremdenverkehrs und Dienstleistungen zur Grundversorgung für Wirtschaft und Bevölkerung im ländlichen Raum.

 

Wirkungen des Programmes Ländliche Entwicklung:


Selbstversorgungsgrad:

 

2006

2011

Fleisch insg.

106

112

Eier insg.

74

82

Butter

76

75

Käse

97

94

Fisch

5,1

5,1

Wirtschaftsjahr

2006/07

2011/12

Getreide

99

100

Ölsaaten insg.:

57

60

Pflanzliche Öle insg.:

30

30

Apfel

98

106

Tomaten

18

20

Salatgurken

61

74

Häuptel-, Eissalat:

78

80

Quelle: Versorgungsbilanzen Statistik Austria

 

Demnach erwirtschafteten 2010 rund 135.700 Beschäftigte in 7.000 Unternehmen Umsatzerlöse in der Höhe von 32,8 Mrd. Euro. Dies entspricht rund 23% aller in der Sachgütererzeugung beschäftigten Personen und rund 22% der Umsatzerlöse.

Von den Ausgaben der Landwirtschaft des Jahres 2011 (laut freiwilliger Buchführung) kommen 54% oder 4,28 Mrd. € den Wirtschaftszweigen Industrie und produzierendem Gewerbe zu Gute. Das unterstreicht die wichtige Auftraggeberfunktion der Landwirtschaft für diese Wirtschaftssektoren. Auf bauliche Investitionen entfielen 0,86 Mrd. € und auf Investitionen in Maschinen 1,19 Mrd. €.

 

Zu Frage 4:

 

Zahlungen für die Ländliche Entwicklung in der aktuellen Periode 2007-13 (in Mio. €):

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2007 - 12

908,10

1.063,82

1.160,93

1.170,50

1.146,64

1.048,54

6.498,53

 

Im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung (2. Säule der GAP) konnten seit Beginn der Periode 140.987 land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit rund 5,64 Mrd. €, 3.672 Interessengemeinschaften mit rund 132 Mio. € und 14.111 sonstige Förderwerberinnen und Förderwerber mit rund 734 Mio. € am Programm partizipieren.

Im Jahr 2012 wurden für die Ländliche Entwicklung 1,05 Mrd. € ausgegeben. Das waren 50% der Ausgaben im Agrarbudget 2012. Die Verteilung der Zahlungen auf die 4 Achsen ergab sich unter Zurechnung der Leadermittel zu den jeweiligen Maßnahmen wie folgt: Mit 74% bzw. 778 Mio. € entfielen der überwiegende Anteil auf die Achse 2 (Umwelt und Landwirtschaft) mit den beiden budgetär umfangreichsten Maßnahmen: der Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZ) und der Agrarumweltmaßnahme (ÖPUL).

In der Achse 1 (Wettbewerbsfähigkeit) wurden 13% bzw. 140 Mio. € ausgegeben. Davon entfallen 4% der Mittel auf die Maßnahme Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe.

Auf die Achse 3 (Lebensqualität und Diversifizierung) entfielen 9% bzw. 94 Mio. € der Zahlungen. Die restlichen Mittel (3% bzw. 36 Mio. €) verteilen sich auf die den ersten drei Achsen nicht zuteilbaren Mittel der Achse 4 (Leader) und die technische Hilfe.

 

Zu Frage 5:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt daher in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Die Bestimmungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Um die Bonität Österreichs abzusichern, war es im Jahr 2011 wichtig, im Rahmen der Erstellung des Doppelbudgets 2012/13 das bis jetzt größte Sparpaket der zweiten Republik für unser Land zu schnüren. Der Verzicht auf die Mineralölsteuervergütung ist ein solidarischer Beitrag der Bäuerinnen und Bauern. Sie tragen die Verantwortung für Österreich geschlossen mit und leisten in dieser schwierigen Zeit ihren Budgetbeitrag.

 

Der Bundesminister: