147/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-90180/0027-III/5/2008

Wien,

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage 60/J-NR/2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser u.a. wie folgt:

 

Zu Punkt 1 und 2 der Anfrage:

Das BMSK geht davon aus, dass Postempfänger, die durch das Anbringen des Aufklebers „Bitte keine Werbematerial“ signalisieren, keine Werbesendungen erhalten zu wollen, auch diese Form der Werbung nicht wünschen. Die Zustellung von Werbematerial trotz des durch den Aufkleber deutlich gemachten Verbots  wird nach Ansicht des BMSK in der Regel als Besitzstörung zu qualifizieren sein. Ob sich diese rechtliche Wertung auch auf Zusendungen der Post AG selbst bezieht, ist – nach den Informationen des BMSK – weder gutachtlich noch durch Rechtsprechung geklärt.

 

Zu Frage 3:

Die meinem Ressort vorliegenden Werbefolder enthalten keine derartige „Entwarnung“. Die Frage kann daher nicht nachvollzogen werden. Dass die Entfernung des Werbeverzichtsaufklebers zu mehr Werbung im Briefkasten führt, liegt jedoch auf der Hand.

 

Zu Frage 4:

Grundsätzlich wird der Versuch, mit der Aktion auch die Zustimmung der Postempfänger zur Weitergabe der Adressen zu erlangen aus konsumentenpolitischen Erwägungen nicht gutgeheißen. Die in der Antwortkarte des Folders enthaltene Datenschutzerklärung ist jedoch durch einen Rahmen optisch hervorgehoben. Das BMSK hält es für zumutbar, dass Postempfänger durch Ausstreichen der Zustimmungserklärung der Weitergabe ihrer Daten für Marketingzwecke Dritter widersprechen.

 

Zu Frage 5:

Gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten wie diesen, ist es wichtig, dass KonsumentInnen bei deren Kaufentscheidungen über transparente und verlässliche Informationen verfügen. Daher bin ich der Auffassung, dass man auch von der Post AG erwarten dürfte, dass diese ihre KundInnen richtig über Vor- und Nachteile von Werbematerial informiert.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage durch den BMLUFW verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Derzeit liegen in meinem Haus keine Beschwerden über die gegenständliche Aktion der Post vor. Das BMSK hat die Österreichische Post AG jedoch bereits bei vergangenen Aktionen auf die Problematik hingewiesen. Sollte es zu einer Häufung von Beschwerden kommen, wird das BMSK weitere Schritte erwägen.

 

Zu Frage 9:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage durch den BMLUFW verwiesen

 

Mit freundlichen Grüßen