1470/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0136-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. Mai 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1646/J-NR/2009 betreffend Neuanmietungen und Neubau von Bundesgebäuden, die die Abg. Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 2. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Hinsichtlich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Neuanmietungen geplant.

 

Die Neuanmietungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfassen im Bundesschulbereich grundsätzlich die Anmietung von neu errichteten Gebäuden, und zwar:

-     entweder als Anmietung eines neu errichteten Gesamtbauwerkes, wenn es sich um die räumliche Versorgung eines neu gegründeten Schulstandortes (im weiterführenden Schulwesen) durch einen Neubau handelt, oder

-     um die Anmietung von neu errichteten Zu- oder Ausbauten zu bestehenden Stammgebäuden, wenn bestehende Standorte zur Behebung von Raumnot ausgeweitet werden müssen.

In dem auf einen zehnjährigen Realisierungszeitrahmen angelegten „Schulentwicklungsprogramm-Neu (SCHEP 2008)“, das von der Bundesregierung in ihrer Sitzung am 17. Februar 2009 beschlossen worden ist, sind Gesamtmaßnahmen mit Kosten von zirka EUR 1,7 Milliarden zur Generalsanierung sowie zu Neubauten und Zubauten zu bestehenden Schulstandorten vorgesehen. Davon sind zirka 30 % für die Errichtung von Neubauten und Zubauten geplant. Diese zusätzlichen neuen Flächen müssen in ihrer Finanzierung durch Mietvertragsabschlüsse mit der BIG abgesichert werden.

 

Zu Frage 3:

Zu diesem Zweck (Finanzierung der Neubauvorhaben durch Abschlüsse von Mietverträgen mit der BIG) sind die Budgetansätze des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für die Miet- und Betriebskostenzahlungen an die BIG (auf der Grundlage des Ausgangsjahres 2008) zunächst für einen Zeitraum von 2009 bis 2013 um bis zu 15 % in den Budgetvoranschlägen bzw. Budgetanträgen gesteigert worden. Das BFG für 2009 ist aber, wie bekannt, derzeit in parlamentarischer Behandlung. Die Sicherung der Finanzierung der Realisierung des Schulentwicklungsprogrammes und den damit verbundenen zusätzlichen Anmietungen in neuen Gebäuden der BIG ist fernerhin der parlamentarischen Beschlussfassung über die jährlichen BFGe vorbehalten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.