14700/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0083-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 06. August 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen und
Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15014/J, betreffend Umsetzung des
SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode
im Bereich der Atompolitik
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15014/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Eingangs sei unterstrichen, dass die Österreichische Bundesregierung die Nutzung der Kernenergie im Allgemeinen sowie den Neubau/Ausbau von Kernkraftwerken im Besonderen entschieden ablehnt. In Bekräftigung des Regierungsprogramms hat der Ministerrat am 22. März 2011 einen umfassenden „Gemeinsamen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ beschlossen.
Die einstimmigen Entschließungen des Nationalrates, wie zuletzt die Entschließung vom 13. November 2012 betreffend die konsequente Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie (272/E), bilden eine wertvolle Unterstützung für die Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung. Vor allem die Einstimmigkeit hat hohe Signalwirkung.
Das Regierungsprogramm wurde konsequent abgearbeitet, wobei Österreich jedoch wiederholt an die Grenzen des realpolitisch Machbaren gestoßen ist.
Der generelle Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie bleibt weiterhin unser Ziel. Bedauerlicherweise halten aber trotz der Katastrophe von Fukushima nach wie vor einige EU-Mitgliedstaaten an der Kernenergie fest. Solange aber noch Kernkraftwerke und andere kerntechnische Anlagen in Betrieb sind, muss Österreich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt auf maximale Sicherheit drängen.
Es ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es derzeit nach Auffassung zahlreicher Rechtsexperten kein spezielles Rechtsmittel zur Verhinderung von Kernkraftwerken gibt, sofern die genehmigende Behörde die geltenden Rechtsvorschriften einhält und, im Falle eines EU-Mitgliedstaates, EU-Recht eingehalten wird. Im Einklang mit internationalem und europäischem Recht muss Österreich die nationale Souveränität anderer Staaten hinsichtlich der Auswahl der Energieträger grundsätzlich respektieren.
Unbeschadet dessen nutzt Österreich in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben könnten, alle Möglichkeiten und zu Gebote stehenden Mittel zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen und zum Schutz der österreichischen Bevölkerung. Als Beispiel sei die Beteiligung an zahlreichen grenzüberschreitenden UVP-Verfahren genannt, im Rahmen derer Österreich seine Stimme erhebt und Bedenken aufzeigt. Bezüglich grenzüberschreitender UVP- (und SUP-) Verfahren darf auf die Internetseite des Umweltbundesamtes verwiesen werden, wo im Auftrag des BMLFUW alle verfahrensrelevanten Unterlagen zu allen Verfahren, an denen sich Österreich beteiligt, als umfassende Dienstleistung des BMLFUW veröffentlicht werden.
Auch wenn die Stresstests der EU nicht alle Erwartungen erfüllt haben, so haben sie doch in vielen Bereichen wichtige Erkenntnisse geliefert und zahlreiche Mängel deutlich aufgezeigt. Diese Mängel gilt es nun zu beheben. Entweder werden Kernkraftwerke auf aktuelle Sicherheitsstandards und den Ergebnissen der Stresstests entsprechend nachgerüstet oder sie sind abzuschalten.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen, die grundsätzliche Angelegenheiten der Europäischen Union betreffen, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen. Es darf auf nachfolgend angeführte Beantwortungen parlamentarischer Anfragen aus der XXIV. GP hingewiesen werden: Nr. 526/J (535/AB), sowie Beantwortungen des Herrn Bundeskanzlers Nrn. 421/J (419/AB), 1139/J (1202/AB) und 1135/J (1396/AB).
Österreich hat von Beginn seiner EU-Mitgliedschaft an Reformbemühungen des Euratom-Vertrags unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zur Reform gestartet. Nach intensivsten Bemühungen Österreichs haben im Jahr 2004 fünf der damals 25 Mitgliedstaaten eine Erklärung zum Verfassungsvertrag, welche eine Revisionskonferenz fordert, unterstützt. Diese Erklärung wurde in den Vertrag von Lissabon übernommen. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass Österreich mit seinem Bestreben, den Euratom-Vertrag zu reformieren nicht alleine ist, jedoch die für die Einsetzung einer Regierungskonferenz erforderliche Mehrheit, insbesondere aber die für eine Änderung des Euratom-Vertrages erforderliche Einstimmigkeit, nach wie vor nicht gegeben ist. Daher müssen die Anstrengungen weiterhin darauf konzentriert werden, die Unterstützerbasis für eine Reform zu erweitern und zu festigen. Wir müssen jedoch feststellen, dass das politische Klima für eine inhaltliche Reform des Euratom-Vertrages in Europa derzeit – auch nach der Katastrophe von Fukushima – nicht eben günstig ist.
Der Bundesminister: