14701/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0082-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 06. August 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15015/J, betreffend Umsetzung des SP/VP-                              Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich                                   Umwelt

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 07. Juni 2013, Nr. 15015/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Wasserressourcen, insbesondere die im konkreten Zusammenhang mit der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft relevanten Grundwasserressourcen, befinden sich nicht und haben sich per se nie im öffentlichen Eigentum befunden. Sie sind vielmehr an das Eigentum an Grund und Boden gebunden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich Kommunen über ihr Eigentum an Grund und Boden – wie die Stadt Wien mit ihrem umfangreichen Grundbesitz – Eigentumsrechte am Grundwasser sichern.


Auf Ebene der Europäischen Union ist die im EU-Einigungsvertrag verankerte Einstimmigkeit der wichtigste Schutzmechanismus in Fragen der mengenmäßigen Wasserbewirtschaftung. Dieser Aspekt wird in allen Verhandlungen über das EU-Vertragswerk mit Nachdruck aufrechterhalten. Auch bei der Beurteilung anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen wird diesem Aspekt Priorität eingeräumt.

 

In der vorliegenden Anfrage ist auch die Frage des dominierenden Einflusses auf die Wasserinfrastruktur und die Betriebsführung der Anlagen der kommunalen Siedlungs­wasserwirtschaft angesprochen. Dies ist in Zusammenhang mit der derzeit in Verhandlung stehenden EU-Konzessionsrichtlinie sicherlich ein Thema. Die diesbezügliche österreichische Verhandlungsposition ist dadurch geprägt, dass das Thema Trinkwasser überhaupt aus dem Geltungsbereich der Konzessionsrichtlinie entfernt werden soll bzw. dass so weitreichende Ausnahmen angestrebt werden, die einer Herausnahme des Trinkwassersektors aus der Richtlinie gleichkommen. Ein diesbezüglicher Entwurf des Rates der EU, der spezielle Ausnahmen im Wasserbereich vorsieht, liegt bereits vor.

 

Zu Frage 2 und 3:

 

Die Erhaltung und Förderung der Vielfalt an Arten, Lebensräumen sowie der genetischen Vielfalt stellt ein wichtiges Ziel im Rahmen der Aufgabenbereiche des BMLFUW dar. Insbesondere wird auch die Integration der Anliegen der Biodiversität in alle relevanten Programme und Projekte des BMLFUW forciert.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass darüber hinaus aber auch von Seiten der Länder (die für Naturschutz zuständig sind), der NGOs, sowie anderer Akteure Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität in Österreich gesetzt werden.

 

Nationale Biodiversitäts-Strategie:

Ende 2012 wurde ein partizipativer Prozess zur Erarbeitung einer aktualisierten nationalen Biodiversitäts-Strategie vom BMLFUW und dem Umweltbundesamt gestartet. Gemeinsam mit relevanten Stakeholdern und Akteuren (Bundesländer, Ministerien, NGOs, Sozialpartner, Wissenschaft, etc.) werden Ziele, Maßnahmen und Erfolgsindikatoren für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität in Österreich erarbeitet. Ausgangspunkt bilden die von der EU  sowie des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt beschlossenen Biodiversitäts-Ziele 2020.


Biodiversitäts-Kampagne vielfaltleben:

Im Jahr 2009 hat das BMLFUW die Artenschutz-Kampagne vielfaltleben gestartet. Es ist die größte Initiative, die jemals in diesem Bereich in Österreich durchgeführt wurde. Im Rahmen von vielfaltleben werden folgende Projekte in Kooperation mit vielen Partnern (NGOs, Grundbesitzer, Unternehmen, etc.) umgesetzt:

-      Mehr als 50 Schutzprogramme zum Erhalt der gefährdeten Arten und ihrer Lebensräume in ganz Österreich: Asiatische Keiljungfer, Mausohr, Smaragdeidechse, Feldhamster, Hundsfisch, Pinzgauer Rind, Seeregenpfeifer, Wiedehopf, Löffler, Wechselkröte, Kiebitz, Osterluzeifalter, Flussperlmuschel, Hornotter, Seeadler, Wildkatze, Kiebitz, Bekassine, Weißstorch, Greifvögel, Fledermäuse in den March Thaya-Auen, Bulldog-Fledermaus, Langblättriger Sonnentau, Silbergras, Sumpfgladiole,

 

-      Errichtung eines Gemeinde-Netzwerks sowie

 

-      Maßnahmen der Bewusstseinsbildung: e-Newsletter, Gemeindewettbewerbe 2010 und 2012, täglich ein Tipp für die Artenvielfalt, Jährliche Durchführung der Woche der Artenvielfalt mit hunderten Veranstaltungen in ganz Österreich, Kooperationen mit Medien und prominenten PatInnen der Schutzprojekte, etc.

 

Schwerpunkte 2013 sind Aktionen zum Erhalt der Biodiversität gemeinsam mit Jugend-Naturschutz-NGOs sowie die Thematisierung der Bedeutung der Biodiversität für die Gesundheit des Menschen.

 

Zum Thema Lichtverschmutzung wurde in Kooperation mit der Kampagne „Klima:aktiv“ ein Leitfaden (Broschüre) für Betriebe und Gemeinden zu „effizienten Beleuchtungssystemen“ entwickelt, in welchem auch die Naturschutzaspekte der Beleuchtung dargestellt werden. 

 

Weitere Artenschutzprojekte, einschließlich EU LIFE-Projekte:

Folgende weitere Schutzprojekte wurden gemeinsam mit Partnern (NGOs, Grundbesitzer, Bundesländer, etc.) durchgeführt bzw. gestartet: Aktionsplan Greifvögel, Aktionsplan Habichtskauz, Bienenfresser, Fledermäuse, Seeadler (Projekt „Vorsicht Gift“), Life Projekt Bisamberg Habitat Management, Life Projekt Lebensader Obere Drau (OD II), Life Projekt Untersberg Vorland, Traisen, Life Projekt Mostviertel-Wachau Ybbs, Life Projekt Pielach, Gail, Life Projekt Obere Mur II – Mur erleben, Life Projekt Flusslandschaftsentwicklung Enns, Life Projekt Großtrappe, Life Projekt Wildkatze (Nationalpark Thayatal), Life Projekt Renaturierung Untere Marchauen, Life Projekt Netzwerk österreichische Donau / Lebensraum und Durchgängigkeit, Life Projekt Lavant, Life Projekt Ausseerland, Life Projekt Waldrapp.


Weitere vom BMLFUW im gefragten Zeitraum unterstützte biodiversitätsrelevante Projekte betreffen z.B. auch CORINE Land Cover und GIO Land, die Erweiterung der OASIS-Datenbank (OesterreichischesArtenSchutzInformationsSystem) um artenschutzrelevante Informationen zu jagdbaren Arten, „Moonwatchsurvey“ – Nächtlicher Vogelzug über Österreich, bewusstseinsbildende Aktivitäten und Kommunikationshilfen für das Management in Natura 2000 Gebieten sowie die Erhebung und Verbreitung der Brutvögel Österreichs (Brutvogelatlas).

 

Österreichische Nationalparks:

Die Errichtung und der Betrieb der sechs österreichischen Nationalparks ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und zur Förderung der Biodiversität in Österreich. Im Rahmen der Maßnahme 323b Nationalparks des Österreichischen Programms zur Ländlichen Entwicklung wurden zusätzlich folgende Projekte gefördert: Management invasiver Neophyten im Nationalpark Donau-Auen, Almwirtschaft / Biodiversität & Nationalpark, Wiederansiedlungs­projekt Bartgeier, Nationalpark-Monitoring / Artenschutz Forschung in den Nationalpark­revieren, Naturrauminventar Nationalpark Thayatal, Wildtiermanagement im Nationalpark Thayatal, Wildnis Akademie biologische Vielfalt. 2011 wurde das Projekt „Öffentlichkeitsarbeit Nationalparks Austria 2012-2014“ gestartet. Ziel ist es, die Dachmarke „Nationalparks Austria“ und die Umsetzung der Österreichischen Nationalparkstrategie (2010) zu stärken.

 

Mit dem Projekt ‘Biodiversitätsmonitoring mit LandwirtInnen – ein österreichweites Laienmonitoring’, gefördert von Bund, Ländern und EU, wurde ein Beobachtungssystem für Magerwiesen aufgebaut. LandwirtInnen beobachten die Entwicklung von gefährdeten bzw. seltenen Pflanzen- und Tierarten auf ihren Flächen selbst. Ziel dabei ist es, dass nicht nur ExpertInnen im Naturschutz arbeiten, sondern dass Bäuerinnen und Bauern ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbringen. Im Jahr 2011 wurde auch ein Laien-Monitoring Projekt für den Wald gestartet.

 

Im Rahmen der NGO- Umweltförderungen des BMLFUW wurde in den letzten Jahren auch ein spezieller Schwerpunkt auf Erhalt und Förderung der Biodiversität gelegt.

 

Die Arten- und Lebensraum-Schutzprojekte trugen dazu bei, die Situation von mehr als 500 gefährdeten Arten und ihrer Lebensräume entscheidend zu verbessern. Z.B. konnte der Bruterfolg beim Kiebitz in Vorarlberg verzehnfacht und die Brutpaare beim Seeadler verdoppelt werden. In den March Thaya Auen wurden ca. 10 ha Amphibienbiotope und Ersatzlebensräume für Bienenfresser geschaffen, Horstschutzzonen für Seeadler ausgewiesen sowie eine Gifthotline bei Vergiftungsverdacht von Greifvögel eingerichtet.


120 Gemeinden haben sich bisher dem Gemeinde-Netzwerk der Kampagne vielfaltleben angeschlossen und auf ihrem Gemeindegebiet konkrete Aktivitäten und Programme zum Erhalt der Biodiversität gesetzt.

 

Mit den eingesetzten LIFE-Mitteln konnten zahlreiche Flüsse revitalisiert, Flusslandschaften neu gestaltet, gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt, Moore wiedervernässt, Trockenrasen verbessert und Forst-Monokulturen in artenreiche Laubmischwälder umgewandelt werden. Durch LIFE-Projekte entstehen aber auch neue, zukunftsweisende Kooperationen. Das Zusammenwirken von Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserbau, Wildbach- und Lawinenverbauung, Fischerei, Tourismus und anderen Sektoren hat zum Gelingen dieser LIFE-Projekte entscheidend beigetragen und dazu geführt, dass Umweltschutz nicht nur im Interesse von Wenigen steht, sondern ein gesellschaftspolitisches Anliegen geworden ist.

 

Alle sechs österreichischen Nationalparks sind von der Weltnaturschutzorganisation IUCN international anerkannt. Sie sind für den Schutz der Biodiversität, die Erhaltung gefährdeter Arten und Lebensräume sowie die regionale Entwicklung von großer Bedeutung.

73% der ÖsterreicherInnen kennen den Begriff „Nationalpark“, ein Drittel kennt die Dachmarke „Nationalparks Austria“.

 

Österreichweit beobachten über 700 Betriebe Pflanzen- und Tierarten auf ihren ökologisch wertvollen Flächen. Damit

-      wird das Bewusstsein der LandwirtInnen für Biodiversität und Naturschutz verstärkt,

-      wird erkennbar, welchen Zweck Bewirtschaftungsauflagen auf Magerwiesen verfolgen,

-      wird die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz unterstützt und

-      können Aussagen über die Entwicklung von Magerwiesenpflanzen und -tieren in unterschiedlichen Regionen Österreichs getroffen werden.

 

Durch Corine Landcover wurden wichtige Informationen über die Landbedeckung und Landnutzung sowie auch zur Versiegelung -  einem der wichtigsten Umweltanliegen - geschaffen. Im Umweltbundesamt wurde die internetgestützte Datenbank „OesterreichischesArtenSchutzInformationsSystem – OASIS“ zu gefährdeten und naturschutzrechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten aufgebaut und um alle jagd- und naturschutzrechtlich relevanten Daten zu jagdbaren Tierarten erweitert.

 

Erstmals seit 1993 wurde ein Brutvogelatlas für ganz Österreich erstellt. Damit können Vergleiche mit den Daten aus 1993 und eine Interpretation der Ergebnisse und Veränderungen vorgenommen werden.


Maßnahmen der Bewusstseinsbildung trugen dazu bei, den ÖsterreicherInnen die Bedeutung der Biodiversität näher zu bringen. Durch Kooperationen mit Landnutzern (LandwirtInnen, ForstwirtInnen, Österreichische Bundesforste, Verein BIOSA, etc.) konnte ein besseres Verständnis und Bewusstsein, wie beispielsweise auch bezüglich Natura 2000, erreicht werden. Es wurden konstruktive Arbeitsprozesse zwischen den verschiedenen Interessensgruppen (z.B. Jäger, Förster, Naturschützer) gefördert und es konnte eine verbesserte Kompetenz der Interessensgruppen bei Kommunikationsschwierigkeiten im Rahmen von Gebietsmanagementprozessen erreicht werden.

 

Die Ausgleichszulage (AZ) stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von LandwirtInnen in Berggebieten (Maßnahme M 211) und in benachteiligten Gebieten, die keine Berggebiete sind (Maßnahme M 212), dar. Zentrale Zielsetzungen dieser Maßnahmen sind die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung und der Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe in diesen Regionen durch die Förderung der Landbewirtschaftung trotz erschwerter Bewirtschaftungsbedingungen. Positive Nebeneffekte sind dabei der Erhalt der Kulturlandschaft, sowie die Vermeidung der Folgen abnehmender Bewirtschaftung (z.B. Erosion, Verwaldung, Verlust der Artenvielfalt) in landwirtschaftlich benachteiligten Regionen.

 

Die Ausgleichszulage leistet einen wichtigen Beitrag zur Abgeltung höherer Bewirtschaftungskosten sowie geringerer Erträge in Berggebieten und benachteiligten Gebieten. Sie trägt somit maßgeblich zur Erhaltung einer nachhaltigen und kontinuierlichen Nutzung artenreicher Landwirtschaftsflächen in den benachteiligten Gebieten bei. Die große Bedeutung der AZ sieht man insbesondere an ihrem hohen Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen im Berggebiet (rd. 20%). Bei den extremen Bergbauernbetrieben sind es sogar bis zu 50% des landwirtschaftlichen Einkommens. Im Rahmen der Evaluierung konnte festgestellt werden, dass die AZ aufgrund der Differenzierung der Fördersätze nach der Bewirtschaftungserschwernis und der Aufspaltung in einen Flächenbetrag, vor allem für kleinere Betriebe mit hoher Erschwernis wichtig ist und so der Nutzungsaufgabe und dem Biodiversitätsverlust im Berggebiet entgegenwirkt.

 

Die Maßnahme 213 des LE-Programms 2007-13 bietet die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen und Auflagen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume und Arten auf Natura 2000-Flächen umzusetzen. Sie besitzt eine flexible Projektdauer bzw. Vertragslaufzeiten und bietet damit kurzfristige Umsetzungsmöglichkeiten von Managementmaßnahmen, die individuell auf das Schutzobjekt abgestimmt werden können.

 

Das heimische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2013 im gesamten Bundesgebiet angeboten. Der Großteil der LandwirtInnen nimmt am ÖPUL teil – so waren es im Jahr 2012 insgesamt 110.274 Betriebe. Dies entspricht einem Anteil von rund 86% an den INVEKOS Betrieben. Die in ÖPUL-Maßnahmen eingebundene Fläche beläuft sich im Jahr 2012 auf 2,43 Mio. ha bzw. auf rund 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs.

 

Aus der Halbzeitbewertung des Programms LE 2007-2013 geht hervor, dass das heimische Agrarumweltprogramm einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt leistet. Insgesamt besitzen 14 der 29 ÖPUL-Maßnahmen eine positive Wirkung auf das Schutzgut Biodiversität und die Habitatvielfalt. Grundsätzlich gilt, dass der Beitrag zur Sicherung/Erhaltung der Biodiversität je nach ÖPUL-Maßnahme (Zielrichtung, Akzeptanz) unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Als besonders biodiversitätswirksam werden gemäß Evaluierung folgende ÖPUL-Maßnahmen eingestuft:

 

- Naturschutzmaßnahmen (81.240 ha),

- Bewirtschaftung von Bergmähdern (1.733 ha),

- Steilflächenmahd (146.485 ha),

- Erhaltung von Streuobstbeständen (8.673 ha),

- Biologische Landwirtschaft (413.856 ha),

- Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen (10.218 ha),

- Seltene Nutztierrassen,

- Maßnahmen Alpung und Behirtung und

- rund 30.000 ha Ackerblühflächen im Rahmen der Maßnahme Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünlandflächen.

 

ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen („Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen“) stellen zentrale Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands in NATURA 2000 Gebieten dar, da ungefähr ein Drittel der Natura 2000 Flächen landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Die Maßnahme Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes – Naturschutz (M 323) zielt auf die Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Ressourcen und der regionalen Eigenart der Kulturlandschaft ab. Insbesondere sollen Lebensräume und Arten, die durch die Richtlinien 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) geschützt sind, gefördert werden. Zudem soll die Entwicklung und Etablierung von Nationalparks, Natur- und Biosphärenparks als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung forciert werden.


In diesem Maßnahmenbereich werden u.a. die Umsetzung von Gebietsbetreuungen für Natura 2000 Gebiete, Naturschutz- und Managementpläne, Projekte zur Kulturlandschaftserhaltung, sowie Informationskampagnen oder Artenschutzprogramme realisiert. Gemäß Evaluierungsdaten werden Natura 2000 Gebiete durch die Projekte im Rahmen von Maßnahme 323 direkt positiv beeinflusst, z.B. durch spezifische Landschaftsplanung oder Gebietsbetreuungen, in engem Konnex zu Agrarumweltmaßnahmen. Insgesamt lagen mehr als die Hälfte der Projekte in Gemeinden mit Natura 2000 Gebieten und hatten dadurch auch indirekt eine Bedeutung zur Erhaltung und Entwicklung dieser Gebiete.

 

Verwiesen sei auch auf die erfolgreiche Durchführung des ÖPUL-Programmes „Seltene Landwirtschaftliche Kulturpflanzen“(SLK), wonach rund 3600 LandwirtInnen jährlich auf etwa 10.000 ha seltene Arten oder Sorten angebaut haben.

 

Zu Frage 4:

 

Im Zeitraum von 2008 bis 2012 betrugen die jährlichen Ausgaben des BMLFUW für Biodiversität ca. 11,5 Mio. €.

 

In EU LIFE-Projekte wurden im gefragten Zeitraum insgesamt (EU, BMLFUW und Private (NGOs, Vereine, etc.) 67,7 Mio. € investiert, die sich auf die einzelnen Jahre wie folgt verteilen:

2008:   05,3 Mio. €

2009:   07,4 Mio. €

2010:   20,5 Mio. €

2011:   keine

2012:   10,0 Mio.

 

Im Rahmen der LE Bildungsmaßnahme wurden in den einzelnen Jahren folgende Mittel speziell für Biodiversität aufgebracht:

2008: 166.000 €

2009: 147.000 €

2010: 131 270 €

2011: 333.053 €

2012: 260.400 €

 

Für Maßnahmen aus dem Agrarbereich wurden in den letzten 5 Jahren folgende Mittel aufgebracht:


M 211 und M 212 – Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten LandwirtInnen in Berg-gebieten und Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten LandwirtInnen in benachteiligten Gebieten, die keine Berggebiete sind (AZ):

 

2008: 273,4 Mio. €

2009: 272,7 Mio. €

2010: 270,7 Mio. €

2011: 267,3 Mio. €

2012: 251,7 Mio. € (Auszahlungsstand: 27. Juni 2013)

 

M 213 – Natura 2000 und RL 2000/60/EG:

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte erstmals 2010. Bis April 2013 wurden für die Jahre 2010 bis 2012 Mittel in der Höhe von 299.874,- € ausbezahlt.

 

M 214 – Agrarumweltmaßnahmen (inkl. Tierschutzmaßnahmen):

2008: 522,545 Mio. €

2009: 549,075 Mio. €

2010: 553,963 Mio. €

2011: 549,176 Mio. €

2012: 526,326 Mio. €   Auszahlungsstand April 2013

 

ÖPUL-Untermaßnahme „Seltene Landwirtschaftliche Kulturpflanzen (SLK)“:

2008: 1,46 Mio. €

2009: 1,61 Mio. €

2010: 1,57 Mio. €

2011: 1,42 Mio. €

2012: 1,32 Mio.

 

ÖPUL-Untermaßnahme „Seltene Nutztierrassen“:

2008: 3,79 Mio. €

2009: 4,22 Mio. €

2010: 4,51 Mio. €

2011: 4,55 Mio. €

2012: 4,54 Mio. €

 

M 323 – Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes – Naturschutz:

2008: 07,407 Mio. €

2009: 14,259 Mio. €


2010: 19,676 Mio. €

2011: 31,536 Mio. €

2012: 30,196 Mio.

 

Zu Frage 5:

 

Der Vorschlag der EU enthält Ansätze, die der Gewährleistung oder dem Fortbestand der Biodiversität in gewisser Weise Rechnung tragen. Allerdings stehen noch langwierige Verhandlungen auf EU-Ebene aus, bis eine abschließende Aussage gemacht werden kann. In der derzeitigen Fassung sind Sonderregelungen für Nischenmärkte und Kleinunternehmer, erleichterte Zulassungsverfahren für Erhaltungssorten und die Befreiung von Genbanken von solchen Regelungen vorgesehen. Jedenfalls wird  von österreichischer Seite diesem Anliegen bei den Verhandlungen besonderes Augenmerk geschenkt werden.

 

Der Bundesminister: